Den Vermieter ins Gesicht geschlagen und falsch beschuldigt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag der kommenden Woche (11.8.2025) um 11 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 6059/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 62 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Frauenberg wegen Körperverletzung (Fall 1) zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Außerdem hat das Amtsgericht Idar-Oberstein einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Frauenberg wegen falscher Verdächtigung (Fall 2) zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt.

Fall 1:

Die 62 Jahre alte Angeklagte und der 61 Jahre alte Angeklagte seien Mieter einer Wohnung in Frauenberg gewesen. Im Rahmen einer Streitigkeit mit dem Vermieter der Wohnung soll die 62 Jahre alte Angeklagte Anfang März 2023 dem Vermieter mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser Schmerzen im Gesicht erlitten habe.

Fall 2:

Der 61 Jahre alte Angeklagte soll im Nachgang gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, von dem Vermieter durch einen Stoß auf die Brust geschubst worden zu sein, auf die Straße gefallen zu sein und sich hierbei verletzt zu haben. Er habe durch diese Äußerungen gegenüber der Polizei beabsichtigt, gegen seinen Vermieter ein Strafverfahren wegen Körperverletzung herbeizuführen. Die Angeklagten haben jeweils den sie betreffenden Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach