Die Sanierung des Bad Münsterer Bahnhofs wird zum Staatsakt

Für die Sanierung des Bad Münsterer Bahnhofes durch die Bahn AG soll die Stadt wegen einer in früheren Zeiten vom damals noch selbstständigen Bad Münster am Stein / Ebernburg eingegangenen vertraglichen Verpflichtung zwei Millionen Euro zahlen. Geld, dass es in der Stadtkasse nicht gibt und daher kreditfinanziert werden muss. Zum Schutz der Bürger*Innen vor einem Bankrott der Stadt ist diese Kreditierung an strenge Auflagen gebunden. Und wird im konkreten Fall zum Staatsakt.

In einer Beschlussvorlage (Drucksachennummer 25/329) für die Sondersitzung des Finanzausschusses am Mittwoch kommender Woche (13.8.2025, siehe gesonderten Bericht in der heutigen Ausgabe) wird die Komplexität der Lage schon an den Formulierungen deutlich. Oberbürgermeister Emanuel Letz schreibt wörtlich: „es wurde ein interministerielles Verständigungsverfahren zur Erklärung der Erforderlichkeit des Vorhabens aus dringenden Gründen des Gemeinwohls beantragt (VV 4.1.3 zu § 103 GemO Ausnahmetatbestand Nr. 4)“.

Was über 90% der Stadtbevölkerung, die nicht im Ortsbezirk leben, davon haben, dass neben dem Hauptbahnhof mit Millionenaufwand (ein sechsstelliger Nachschlag steht noch aus) ein zweiter Bahnhof ausgebaut wird, den sie selbst mit großer Wahrscheinlichkeit nie nutzen, wird in einer anderen Beschlussvorlage von der Verwaltung so erklärt: „Die Modernisierung und Barrierefreiheit der Verkehrsstation Bad Münster am Stein-Ebernburg ist weit mehr als ein infrastrukturelles Einzelprojekt.

Sie ist ein entscheidender Hebel für mehr soziale Teilhabe, klimafreundliche Mobilität, eine lebendige Stadtentwicklung und die Zukunftsfähigkeit Bad Kreuznachs. Sie verbindet Menschen, stärkt die Region – und ist ein sichtbares Zeichen dafür, wie nachhaltige Mobilität konkret vor Ort gestaltet werden kann“. Am 26.8.2025 berät der Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) die Sache. Laut Stadtverwaltung hat das von der Stadt nicht benannte „zuständige Ministerium“ zugesagt, das Ergebnis des Verständigungsverfahren mitzuteilen.