44jähriger Rehborner fährt besoffen E-Scooter: 8 Monate auf Bewährung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag der kommenden Woche (11.8.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 14487/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rehborn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende September 2024 mit einem E-Scooter eine Straße in Rehborn befahren haben, obwohl er hierbei aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Er habe 22 Minuten nach der Fahrt eine Blutalkoholkonzentration von 2,61 Promille gehabt.

Fall 2:

Zudem soll der Angeklagte Anfang Oktober 2024 mit einem E-Scooter den Parkplatz eines Supermarktes in Meisenheim befahren haben. Auch hierbei sei er alkoholbedingt absolut fahruntüchtig gewesen. Er habe 55 Minuten nach der Fahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,52 Promille gehabt. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach