Platzt die Sanierung des Bahnhofes Bad Münster doch noch?

Um formal alles korrekt auf den Weg zu bringen, trafen sich die Mitglieder des Bad Münsterer Ortsbeirates eigens sogar mitten in der kommunalpolitischen Sommerpause. Dabei gabs den Streit am 28.7.2025 weniger in der Sache. Sondern mehr, weil wieder einmal für den Beratungsverlauf relevante Informationen nicht mit der Einladung, sondern erst als Tischvorlage in der Sitzung präsentiert wurden. Ortsbeiratsmitglied Willi Kuhn (SPD) nimmt solche Beschädigungen sachgerechter Beschlussvorbereitungen nicht wortlos hin.

Sicher ist: die bisher kostenfreien Pendlerparkplätze (rechts) werden spätestens zum 1.1.2026 gebührenpflichtig. Ob es zur Bahnhofssanierung kommt ist dagegen vollkommen offen.

Und brachte seine Missbilligung wortstark zum Ausdruck. Was nichts daran änderte, dass der Ortsbeirat die neue Vertragsgestaltung zwischen Stadt und Bahn AG durchwinkte. In der amtlichen Bekanntmachung der Sitzung war der Tagesordnungspunkt so angekündigt worden: „Bahnhof Bad Münster am Stein-Ebernburg – Realisierungs- und Finzierungsvertrag“. Dabei hat das fehlende „an“ möglicherweise auch eine symbolische Bedeutung. Als unabsichtlicher Hinweis darauf, dass trotz den entgegenstehenden Beteuerungen der Stadtspitze das Projekt tatsächlich höchst gefährdet ist.

Durch ein Dokument, dass in der Ortsbeiratssitzung – wohl zu unrecht – gar nicht gewürdigt wurde. Dabei handelt es sich um das Haushaltsgenehmigungsschreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 21.7.2025. Darin wird der Stadt für die in diesem und den kommenden Jahren vorgesehenen Investitionsprojekte eine Hürde bezüglich der Investitionsvorhaben gestellt, die bei verständiger fachjuristischer Würdigung und trotz des ausgesprochen guten körperlichen Fitnesszustandes des Sportdezernenten Markus Schlosser kaum genommen werden kann. Die das Bahnhofsprojekt in Frage stellenden Sätze finden sich in dem Dokument auf Blatt zwei.

Dort heißt es wörtlich: „unbeschadet der vorstehenden Entscheidungen dürfen von der Stadt Bad Kreuznach .. Auszahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen – auch wenn es für deren Finanzierung keiner Kreditaufnahmen bedarf – nur in Anspruch genommen werden, so weit die geplanten Maßnahmen die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Kreuznach nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen“.

Schon die erste Bedingung (Nichtbeeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit) wird von der Stadt klar gerissen. Diese Hürde wird ohne auch nur den Versuch eines Überspringens einfach umgerannt. Denn der für die Bahnhofs-Sanierung nunmehr auf zwei Millionen Euro festgeschriebene Eigenanateil erspart der Stadt (anders als etwa ein Kita-Neubau, der Schadenersatzzahlungen aus der Stadtkasse vermeiden hilft) keinen Cent Ausgaben in der Zukunft. Sondern erhöht leidglich den Schuldenstand, ohne kommunales Vermögen zu schaffen oder im Wert zu steigern (der Bahnhof – nicht das Bahnhofsgebäude – steht ja im Eigentum der Deutschen Bahn AG).

Wer jetzt darauf hofft, dass die zweite Hürde des § 103 der Gemeindeordnung niedriger ausfällt, wird enttäuscht. Denn die von der ADD angesprochenen Verwaltungsvorschriften (VV) sind – im Interesse der Steuerzahler*Innen und Einwohner*Innen – knallhart. Demnach darf ein noch nicht begonnenes Vorhaben nur dann finanziert werden, wenn dies „unabweisbar erscheint, weil seine Unterlassung zu schweren Schäden oder Gefahren führen würde (z.B. ein Schulhaus oder eine Brücke drohen einzustürzen)“. Für beide Hürden gilt: da die Finanzierung der zwei Millionen Euro die kommenden Stadthaushalte zusätzlich belasten würde, ist die gesetzte VV-Bedingung „keine weitere Belastung der Finanzwirtschaft“ schlicht nicht erfüllt.