Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (7.8.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1025 Js 10222/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein unter anderem wegen Körperverletzung, Vergewaltigung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte habe Ende April 2024 in seiner Wohnung in Idar-Oberstein einen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt. Im Rahmen des Streits soll der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin zunächst mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Daran anschließend sei es zu einem Gerangel zwischen beiden gekommen. Als seine damalige Lebensgefährtin nach dem Gerangel die Wohnung habe verlassen wollen, soll sich der Angeklagte ihr in den Weg gestellt, ihre Hand von der Türklinke weggezogen und sie an den Haaren zurück ins Schlafzimmer gezogen haben.
Dort habe er sie am Kopf auf den Boden gedrückt und ihr einmal mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen. Erst als seine damalige Lebensgefährtin nach Hilfe gerufen habe und angefangen habe zu weinen, habe er von ihr abgelassen und sich bei ihr für sein Verhalten entschuldigt. Nach Beilegung des Streits habe die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten in dessen Wohnung übernachtet.
Als beide im Verlaufe der Nacht zusammen im Bett gelegen haben sollen, habe der Angeklagte versucht sie zu küssen und zu streicheln. Sie habe daraufhin geäußert, dass sie das nicht wolle, er damit aufhören solle und sie schlafen wolle. Als seine damalige Lebensgefährtin später eingeschlafen gewesen sei, soll der Angeklagte mit seinem Penis anal in sie eingedrungen sein. Sie sei hierdurch wach geworden und habe den Angeklagten aufgefordert damit sofort aufzuhören. Der Angeklagte habe dann unmittelbar von ihr abgelassen.
In der Folgezeit habe sich die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten von diesem getrennt. Auch habe sie gegen ihn, weil dieser sie mehrfach täglich kontaktiert sowie beobachtet und verfolgt habe, Mitte Mai 2024 eine Gewaltschutzverfügung mit Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt. Gegen dieses Verbot soll der Angeklagte trotz Kenntnis hiervon verstoßen haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18.8.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
