Hat der Angeklagte ein Kilo Amphetamin nach Alsenz gebracht?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (7.8.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 500/21) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 54 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in drei Fällen (Fälle 1, 3, 4) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, in zwei Fällen (Fälle 2 und 5) gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem Fall (Fall 6) unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang des Jahres 2019 in einem Rucksack etwa ein Kilogramm Amphetamin nach Alsenz gebracht haben. Das Amphetamin sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen.

Fall 2:

In der ersten Jahreshälfte des Jahres 2019 soll der Angeklagte an eine Abnehmerin etwa 100 Gramm Amphetamin zu einem vereinbarten Preis von 500 Euro verkauft haben.

Fälle 3 und 4:

Bei zwei weiteren Gelegenheiten soll der Angeklagte im Jahr 2019 an die vorgenannte Abnehmerin jeweils 200 Gramm Amphetamin zu einem vereinbarten Grammpreis von 5 Euro verkauft haben.

Fall 5:

Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, Mitte November 2020 50 Gramm Amphetamin zu einem vereinbarten Grammpreis von 4 Euro an die vorgenannte Abnehmerin verkauft zu haben.

Fall 6:

Schließlich soll der Angeklagte Mitte Juni 2021 in seiner Wohnung 87,64 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminbasegehalt von 10,82 Gramm verwahrt haben. Fortsetzungstermine sind auf den 13.08.2025 und den 14.08.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach