Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Montag kommender Woche (4.8.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1021 Js 6835/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 22 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus St. Wendel in vier Fällen Sachbeschädigung, davon in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit Brandstiftung, vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende Mai 2024 eine Couch angezündet haben, die vor einer Garage in Baumholder abgestellt gewesen sei. Die Couch sei komplett abgebrannt. Zudem sei das hinter der Couch befindliche Garagentor beschädigt worden. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von rund 600 Euro entstanden.
Fall 2:
Ebenfalls Ende Mai 2024 soll der Angeklagte in Baumholder einen Werkstattschuppen auf dem Gelände eines Autohändlers in Brand gesetzt haben. Der Schuppen, in welchem Material gelagert gewesen sei, sei in Vollbrand geraten. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro entstanden.
Fall 3:
Anfang Juni 2024 soll der Angeklagte in einem Holzlager eines Forstwirtschaftsunternehmens in Baumholder rund 1.000 Raummeter Holz angezündet haben, die sodann komplett abgebrannt seien. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von rund 200.000 Euro entstanden.
Fall 4:
Ebenfalls Anfang Juni 2024 soll sich der Angeklagte zusammen mit einer weiteren männlichen Person zu einem leerstehenden Haus in Heimbach begeben haben. Dort sollen beide gemeinsam ein Feuer gelegt haben, indem sie Unrat und Grillanzünder auf eine Matratze gelegt und angezündet haben sollen. Das Haus sei hierdurch in Vollbrand geraten. Es sei ein Sachschaden in Höhe von rund 100.000 Euro entstanden. Fortsetzungstermine sind auf den 06.08.2025, 12.08.2025 und den 21.08.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
