Der von einem in Bad Kreuznach wohnenden 34jährigen Fahrzeugführer gesteuerte Pkw mit Zulassung in Ungarn bewirkte am frühen gestrigen Freitagmorgen (25.7.2025) gegen 4:30 Uhr die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle wurde vom Fahrer ausgehender Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Schnelltest bestätigte einen Wert von 0,6 Promille.

Im weiteren Verlauf der Maßnahme wurden dann Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum gewonnen. Ein anschließender Test bestätigte den Konsum von THC. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt und der Fahrzeugführer, zwecks Blutentnahme, zur Dienststelle verbracht. Der Fahrzeugführer war bis zum Abschluss der Maßnahme der Meinung, dass der Konsum von Cannabis legalisiert worden sei und er daher dahingehend nichts falsch gemacht hätte.
Dem Fahrzeugführer droht nun neben einer empfindlichen Geldbuße auch ein Fahrverbot. Die Polizei möchte hiermit nochmal darauf aufmerksam machen, dass trotz der Teillegalisierung von Cannabis das Führen von Kraftfahrzeugen nach Cannabiskonsum weiterhin verboten ist. Denn hierdurch gefährdet man weiterhin nicht nur sich selbst, sondern auch andere unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach
