ADD genehmigt den Stadthaushalt samt 59 Millionen Euro Liquiditätskrediten

Wie von tourismusbeitrag-so-nicht.de in der Mittwoch-Ausgabe bereits mitgeteilt, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Stadthaushalt 2025 nunmehr genehmigt. Das Schreiben trägt das Datum vom 21.7.2025 (Aktenzeichen: 1140-0001#2025/0034-0382). Die Neuverschuldung der Stadt wird darin bis zu einer Höhe von weiteren 59 Millionen Euro erlaubt. Die beantragten Investitionskredite werden in voller Höhe (2.214.000 Euro) genehmigt. Die Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichen Investitionskredite allerdings nur in Höhe von 2.740.660 Euro. Beantragt und vom Stadtrat beschlossen waren 4.216.400 Euro.

Schon das stellt eine erhebliche kommunalpolitische Herausforderung dar. Denn die Differenz in Höhe von 1.475.740 wird ja zwingend benötigt. Was den Stadtrat vor die Alternative stellt: entweder aus die Liste der zwingend erforderlichen Investitionen zusammenzustreichen. Oder noch für 2025 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1,5 Millionen zu beschließen. Doch das Genehmigungsschreiben liefert noch eine Reihe weiterer Unannehmlichkeiten. So die formal bedeutungsvolle Feststellung der ADD, dass der Stadt keine dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt werden“ kann. Das wirkt sich im Einzelfall auch auf Zuschussprogramme aus, die von der Leistungsfähigkeit abhängen.

Ausformuliert hat die ADD auch den „ausdrückliche Hinweis, dass die Vorlage unausgeglichener Haushalte aufsichtsbehördlich nicht mehr geduldet wird und die Stadt somit in der Pflicht ist, durch entsprechende (mehr oder weniger einschneidende) Maßnahmen in jedem Jahr den gesetzlich geforderten planmäßigen Ausgleich (den jeweiligen Finanzplanungszeitraum eingeschlossen) zu erreichen“. Das gilt vor allem für die ebenfalls mit zweistelligen Minusbeträgen geplanten Stadthaushalte für 2026, 2027 und 2028. Würde der Stadtrat diesen Hinweis ernst nehmen, müsste er für den jetzt zur Beratung anstehenden Stadthaushalt 2026 für Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 Millionen Euro sorgen.

Eine ohne massive Einsparungen unlösbare Aufgebe. Bringt doch die rückwirkend zum 1.1.2025 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer von 550 auf 650 Punkte für Wohngrundstücke und von 550 auf 1.300 Punkte für Gewerbegrundstücke insgesamt „nur“ 4,4 Millionen Euro mehr ein. Auch die von der ADD festgesetzten Auflagen sind eindeutig. So dürfen Vorhaben, bei den Landesmittel eingeplant sind, Haushaltsmittel erst dann in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagten Zuwendungen entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen. Weiterhin muss die Stadt sämtliche ihr in 2025 zufließenden Einzahlungen aus der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken in voller Höhe zur Verminderung der Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten verwenden.

Auch die der Stadt zufließenden nicht zweckgebundenen Erlöse aus Beteiligungen (hier könnte die Gewinnausschüttung der Gewobau angesprochen sein) sind zu 100% zur Verminderung der Aufnahme von Liquiditätskrediten zu verwenden. Unterzeichnet ist das Schreiben nicht vom ADD-Präsidenten oder seine Vize. Auch nicht vom Leiter der Kommunalaufsicht Martin Schulte. Sondern von Dr. Cornelia Grewing. Die gehört zwar der zuständigen „Abteilung 2“ an, verantwortet aber das Referat 23 „Sicherheit und Ordnung, Stiftungen, Lohnstelle und ausländische Streitkräfte“ (weiterer Bericht folgt).