Am heutigen Freitagmorgen (18.7.2025) wurden 81 Afghanen, die in Deutschland teils wegen „schwerer und schwerster“ Verbrechen rechtskräftig verurteilt sind, in ihr Heimatland abgeschoben. Darunter befindet sich auch der gewaltbereite Flüchtling, der zeitweise in der Notunterkunft in Windesheim untergebracht war. Und wege3n seines asozialen Verhaltens sechsstellige Sicherheitskosten verursachte. Das hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach mitgeteilt.

Der Problem-Afghane befand sich zuletzt in Abschiebehaft. Er hatte Afghanistan nach eigenen Angaben am 20.8.2021 verlassen und war zwecks Stellung eines Asylantrages zu Jahresbeginn 2023 über Iran, Türkei, Griechenland, Albanien, Montenegro, Bosnien, Kroatien, Slowenien, Österreich nach Deutschland eingereist. Am 9.1.2023 wurde er in den Landkreis Bad Kreuznach verteilt, wo er zunächst in einer Wohnung und schließlich wieder in der Notunterkunft untergebracht war.
Seit Anfang April befand er sich auf Grundlage einer richterlichen Anordnung in Abschiebehaft. Der Asylantrag des Afghanen wurde am 31.10.2024 abgelehnt. Die Rechtskraft trat am 23.11.2024 ein. Die Abschiebung erfolgte in einer koordinierten Zusammenarbeit der beteiligten Behörden.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
