Gerhard Merkelbach zeigt OB Letz die Grenzen auf: „wie auf einem Hühnerhof“

Beobachtet, zusammengefasst und eingeordnet von Claus Jotzo

In den acht Tagen vom 30.6. bis zum 7.7.2025 hat Emanuel Letz sich in Sachen Nath-Abgang vier Mal schriftlich an die Stadtratsmitglieder gewandt. Dabei hat der Oberbürgermeister drei unterschiedliche Terminansagen gemacht. Und den gewählten Kommunalpolitiker*Innen zusätzlich drei jeweils abweichende Varianten zur Vorgehensweise präsentiert. Das von einem Tag auf den anderen sich ändernde erklärungslose Herumgegackere aus dem Stadthaus kommt dem Planiger Stadtratsmitglied Gerhard Merkelbach vor „wie auf einem Hühnerhof“. Obwohl er sich im Erholungsurlaub befindet, schont sich Merkelbach nicht. Und hat dem OB in einem Brandbrief deutlich die Grenzen aufgezeigt. Gleich in mehreren Punkten.

Gerhard Merkelbach weiss, wo sich das Justizzentrum in Koblenz befindet. Und er wird dort für die Rechte der Stadtratsmitglieder und der Bürgerschaft nötigenfalls mit einer Klage eintreten.

Als „hektischen Aktionismus“ bewertet Gerhard Merkelbach (Faire Liste) die Tatsache, dass der OB (FDP) am 30.6.2025, am 1.7.2025 und am 2.7.2025 zum selben Sachverhalt tagtäglich unterschiedliche Terminvorgaben an die Stadtratsmitglieder geschickt hat. Am 30.6.2025 sollten diese erst „nach der Sommerpause“ einbezogen werden. Am 1.7.2025 wurde dann eine Stadtratssitzung für den 5.8.2025 angekündigt. Am 2.7.2025 wurde diese dann auf den 10.7.2025 verlegt. Merkelbachs Kommentar: „seriöse Verwaltungsführung kenne ich ganz anders“. Eine Einschätzung, die in den vergangenen Tagen auch andere Stadtratsmitglieder an die Redaktion von tourismusbeitrag-so-nicht.de herangetragen haben.

Der zweite Merkelbach-Kritikpunkt ist auch formaler Art, wiegt aber noch schwerer. Zu jeder Stadtratssitzung muss laut Gemeindeordnung durch eine sogenannte „amtliche Bekanntmachung“ eingeladen werden. Das ist eine aus dem Mittelalter bekannte Tradition, an der das rheinland-pfälzische Innenministerium festhält, obwohl sich in den letzten 500 Jahren die Welt doch sehr verändert hat. Beispielsweise werden erfreulicherweise Frauen, die schlauer sind als Männer, nicht mehr als Hexen verbrannt. Auf heutigem deutschen Boden zuletzt geschehen 1793. Der dortigen örtlichen Öffentlichkeit korrekt amtlich bekanntgemacht. Damals durch Aushänge und mündlichen Vortrag eines Herolds auf dem Marktplatz.

Für Bad Kreuznach geschieht die „amtliche Bekanntmachung“ in Form kostenpflichtiger Anzeigen im Werbeteil der Tageszeitungen Öffentlicher Anzeiger und Allgemeine Zeitung. In jedem Dorf in der Nachbarschaft erhalten alle Haushalte wöchentlich und kostenlos ein eigenes Heft („Verbandsgemeindeblatt“), in dem die „amtlichen Bekanntmachungen“ mitgeteilt werden. Die Masse der Bad Kreuznacher*Innen erfährt nichts. Das ist den Verantwortlichen ganz recht. Ganz nach dem Sponti-Motto „Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts“. Die „amtliche Bekanntmachung“ für die Stadtratssitzung am heutigen Donnerstag (10.7.2025) ist unmissverständlich. „Öffentliche Sitzung“ steht da dick und fett.

Eine nichtöffentliche Sitzung ist nicht erwähnt. Das hat Oberbürgermeister Letz nicht daran gehindert, abweichend von seiner eigenen amtlichen Bekanntmachung an die Stadtratsmitglieder mit Schreiben vom 7.7.2025 nichtöffentliche Mitteilungsvorlagen zu übersenden. Und zu schreiben: „wir werden nach einem öffentlichen Beginn der Sitzung in die Nichtöffentlichkeit wechseln“. Diese auch für juristische Laien leicht als rechtswidrig erkennbare Vorgehensweise nimmt Gerhard Merkelbach nicht hin. Und kündigt dem OB unmissverständlich eine gerichtliche Überprüfung an, wenn dieser die heutige Sitzung nicht durchgängig öffentlich durchführt.

Noch gewichtiger ist der dritte, inhaltliche Kritikpunkt, den der Fitness-Unternehmer geltend macht. Bereits in der Dienstagsausgabe dieser Woche hatte tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtet, dass der Oberbürgermeister in seinem am 7.7.2025 verschickten Schreiben nichtöffentlich mitgeteilt hat, dass ohne jede Beteiligung eines demokratisch legitimierten Gremiums die Verantwortlichen der Stadt zugelassen haben, dass in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach am 3.7.2025 vereinbart wurde, Klaus-Dieter Dreesbach als Geschäftsführer (interimsweise) befristet für ein Jahr, mit der Option der Vertragsverlängerung, zu bestellen.

Gerhard Merkelbach erkennt darin zutreffend eine Eigenmächtigkeit der Stadtspitze, die die Rechte der gewählten Volksvertreter*Innen im Stadtrat ignoriert. Und fordert den OB daher auf, „sofort alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um diesen Beschluss rückgängig zu machen“. Um eine Sachverhaltsaufklärung ohne Gerichtsverfahren zu ermöglichen hat Gerhard Merkelbach dem Oberbürgermeister eine Reihe von Fragen vorgelegt und für deren Beantwortung eine Frist gesetzt. Verstreicht diese fruchtlos, wird sich das nachhaltig auf die vom Rechtsamt geführte Statistik über die städtischen Prozesse auswirken. Denn für Gerhard Merkelbach ist das Fass nun voll. Jetzt macht Merkelbach ernst.

Was das bedeutet hat bereits die Vorgängerin von Emanuel Letz im Amt, Dr. Heike Kaster-Meurer, erlebt. Auch die stützte sich bei von ihr verfügter Informationsverweigerung auf das städtische Rechtsamt. Damals war es das Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), der das nicht tatenlos hinnahm. Und den steinigen Weg einer verwaltungsgerichtlichen Klärung einschlug. Mit einem in Fachkreisen bundesweit beachteten Erfolg. Die von Zimmerlin erstrittenen Transparenzurteile hat Emanuel Letz bereits mehrfach ignoriert. Jetzt steht der liberale OB am Scheideweg. Bleibt auch er stur und lässt auch er es auf ein gerichtliches Scheitern der Stadt ankommen, ist er bereits zur Mitte seiner Amtszeit angezählt.

Der Merkelbach-Brief an Oberbürgermeister Emanuel Letz im Wortlaut:

„EILT – Vorlage SOFORT! Sondersitzung des Stadtrates am 10.7.2025 – Nath-Abgang – Ihre Schreiben pp dazu

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit Ihrem Zick-Zack-Kurs in der Frage der Geschäftsführung der Stadtwerke und den neuerlichen Veränderungen bezüglich der Stadtratssitzung am 10.7.2025 bin ich nicht einverstanden. Zunächst fasse ich die Ereignisse der letzten Tage zusammen:

Am 26.6.2025 hat der Rat der Stadt Remscheid nach einem intensiven Auswahlverfahren Herrn Christoph Nath zum Geschäftsführer dortiger Gesellschaften gewählt. Weder in der am selben Abend stattgefundenen Sitzung des Stadtrates Bad Kreuznach noch in den unzähligen Gremiensitzungen zuvor haben Sie uns gewählten Kommunalpolitikern gegenüber auch nur angedeutet, dass der Nath-Abgang bevorsteht. Es zeugt für mich von keinem guten Verhältnis Ihrer Person zu den Geschäftsführern der beiden wichtigsten städtischen Gesellschaften, wenn Sie den einen fristlos entlassen und der andere sich über Monate hinweg wegbewirbt, auch aus Unzufriedenheit über die hiesigen Verhältnisse, ohne dass Sie das mitbekommen.

Mit Schreiben vom 30. Juni 2025 haben Sie mich und die anderen Mitglieder des Stadtrates über den Nath-Weggang informiert. Obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt genau wussten, wohin es Herrn Nath zieht (und das zu diesem Zeitpunkt anderenorts bereits öffentlich kommuniziert wurde) haben Sie uns diese Information unterschlagen. Nicht der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach informierte uns, sondern die Presse. In Ihrem Schreiben vom 30.6.2025 schreiben Sie von „einer vorliegenden Information“, vom „zweiten Halbjahr 2025“ und stellen fest: „über die weitere Vorgehensweise betreffend der Nachbesetzung und des Auswahlverfahrens werden wir uns nach der Sommerpause an Sie wenden“.

Der Inhalt Ihres Schreibens vom 30.6.2025 ist der Sachlage in keinem Punkt angemessen. Zum einen, weil Sie Ihnen vorliegende Informationen den demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern schlicht unterschlagen. Zum anderen, weil der von Ihnen mitgeteilte Zeitplan zur weiteren Vorgehensweise unzumutbar und unverantwortlich ist. Offensichtlich habe nicht nur ich das erkannt. Und Sie wurden über Nacht von dritter Seite dazu „motiviert“ Ihre Handlungsweise zu ändern. Denn am 1.7.2025, kaum 26 Stunden nach Ihrem ersten Schreiben, traf in der selben Sache ein zweites bei mir ein.

In dem lassen Sie mitteilen, dass am 5.8.2025 um 17:30 Uhr eine Sondersitzung des Stadtrates stattfinden wird mit den Tagesordnungspunkten „Auflösung des bisherigen Geschäftsführervertrages (Herr Nath)“ und „Bestellung eines neuen Geschäftsführers Stadtwerke/BGK“. Gut eine Stunde nach dem Eingang dieses Schreibens tagte der Finanzausschuss der Stadt. Dort wurde der Nath-Abgang und ihre beiden Schreiben naheliegender Weise zum Gesprächsthema.

Fraktionsübergreifend wurde Ihre Vorgehensweise kritisiert, konkrete Informationen zur Sache und zu verschiedenen Rechtsfragen eingefordert und dazu die Ansetzung einer Sonderstadtratssitzung in dieser Woche gefordert. Herr Bürgermeister Blechschmidt sagte dem Finanzausschuss zu, den Versuch zu unternehmen, auf Sie entsprechenden Einfluss zu nehmen. Ausdrücklich wurde im Finanzausschuss einmütig festgehalten, dass in der Sondersitzung lediglich informiert wird und keine Entscheidungen fallen.

Zunächst erhielt ich dann am 2.7.2025 in Ihrem Auftrag eine Einladung für einen Termin des Brückenhaus-Investors und des Betreibers der dortigen Weinstube für den 10.7.2025 um 17 Uhr. Am frühen Nachmittag traf dann die Einladung zu einer Sondersitzung des Stadtrates „bereits am Donnerstag den 10.7.2025“ ein. Die Uhrzeit wurde wegen „der vorherigen politischen Veranstaltung im neu eröffneten Brückenhaus“ mit 19 Uhr angegeben. Was Sie so unter einer „politischen Veranstaltung“ verstehen … War das etwa ein „Freudscher Verschreiber“ – oder wie darf ich Ihre Wortwahl deuten? Den Inhalt der Stadtratssitzung haben Sie jedenfalls mit der „weiteren Vorgehensweise zum Auflösungsvertrag des Geschäftsführers der Stadtwerke und BGK“ und der „zukünftigen Besetzung dieser Geschäftsführerstelle“ beschrieben.

Am 30.6.2025, am 1.7.2025 und am 2.7.2025 gab es also zum selben Sachverhalt drei unterschiedliche Terminvorgaben. Ein hektischer Aktionismus, wie auf einem Hühnerhof. Seriöse Verwaltungsführung kenne ich ganz anders.

Aufgrund Ihrer Bitte um eine Verhinderungsmitteilung schrieb ich Ihnen am 4.7.2025 (ohne jede Kenntnis der am 3.7.2025 in der Stadtwerke-Gesellschafterversammlung getroffenen Entscheidungen), dass ich wegen meines Erholungsurlaubes an der Sitzung am 10.7.2025 nicht teilnehmen kann, aber mit der Sitzungsterminierung einverstanden bin, wenn dort – wie am 1.7.2025 im Finanzausschuss verabredet – lediglich informiert wird und keine Entscheidungen fallen. Dabei bin ich aufgrund des Wortlautes der am 2.7.2025 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachung („Öffentliche Sitzung“) und der in öffentlicher Sitzung erfolgten Aussprache im Finanzausschuss drei Tage zuvor selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Sitzung am 10.7.2025 durchgängig öffentlich stattfindet.

Mit Ihrem Schreiben, das am 7.7.2025 um 17:49 Uhr einging, haben Sie die Sachlage ein weiteres Mal verändert. Darin teilen Sie nunmehr mit, dass „ab sofort im Ratsinfosystem die nichtöffentlichen Mitteilungsvorlagen für die kommende Sondersitzung des Stadtrates am Donnerstag, den 10.07.2025“ eingestellt sind. Und stellen dann fest, dass „nach einem öffentlichen Beginn der Sitzung in die Nichtöffentlichkeit“ gewechselt wird. Schließlich schreiben Sie, dass „ein postalischer Versand an die Ratsmitglieder, die nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, leider zeitlich nicht mehr möglich“ ist. Dazu stelle ich fest:

A. Ihre Behauptung, die nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmenden Stadtratsmitglieder könnten mit Papierfassungen der Unterlagen nicht ausgestattet werden, ist erweislich unwahr. Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach hat bis vor wenigen Jahren die Post an die Ratsmitglieder per Boten zugestellt. Selbst verständlich ist das auch heute noch möglich. Sie persönlich, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, veranlassen für sich persönlich ganz erhebliche Personalausgaben der Stadt. Zum Beispiel die Anwesenheit der Frau Weller und der Stadtpressestelle bei Ihren Wochenmarkt-Gesprächen. Mehrere Ihrer Amtsvorgänger haben derartige Termine ohne zusätzlichen Personalaufwand bewältigt.

Ich habe im Stadtrat nie zugestimmt, dass Ihre Besuche bei Geburtstagen und anderen, nicht kommunalpolitischen Terminen, mit erheblichem Personalaufwand durch die Stadtverwaltung begleitet werden. Nur um Sie persönlich ins Bild zu setzen. Wenn Sie als Oberbürgermeister allein zu Ihrer persönlichen Außendarstellung ganz erhebliche Personalkosten veranlassen, ist es schlicht unangemessen, den minimalen Aufwand für das Ausfahren von zehn oder 12 an Stadtratsmitglieder zuzustellende Briefe im Stadtgebiet zu verweigern. Sehr gern stehe ich für eine gerichtliche Klärung dieser Sachfrage zur Verfügung.

B. Aus dem von Ihnen den Stadtratsmitgliedern digital übermittelten Dokument mit der Drucksachennummer 25/278 geht hervor, dass in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke am 3.7.2025 bereits die Personalentscheidung für Herrn Dreesbach gefallen ist. Und dies, ohne dass der Stadtrat zuvor auch nur angehört wurde. Sie schreiben ausdrücklich, dass der Stadtrat lediglich informiert werde. Ich zitiere: „aufgrund des Ausscheidens von Herrn Nath wurde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach (SWK) am 03.07.2025 vereinbart, Herrn Dreesbach als Geschäftsführer (interimsweise) der SWK befristet für ein Jahr, mit der Option der Vertragsverlängerung, zu bestellen“.

An keiner Stelle Ihres Schreiben haben Sie mitgeteilt, dass Sie in dieser Sache eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO getroffen haben. Ich frage an dieser Stelle ausdrücklich: haben Sie bezüglich der Geschäftsführerfrage bei der BGK und den Stadtwerken eine Eilentscheidung getroffen? Wenn ja, wieso haben Sie mich nicht gemäß der gesetzlichen Vorschrift unverzüglich darüber und über die Gründe für die Eilentscheidung informiert? Wann und warum wurde die Eilentscheidung getroffen, welche Eilentscheidung wurde getroffen und wie lautet die Begründung? Wie ist diese Eilentscheidung begründet?

Wenn Sie keine Eilentscheidung getroffen haben, bitte ich um unverzügliche Mitteilung der Rechtsgrundlage, aufgrund der die Stadt Bad Kreuznach und die städtische BGK GmbH in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke am 3.7.2025 dem mitgeteilten Beschluss zugestimmt haben. Sollte eine Eilentscheidung gefasst worden sein, weise ich schon jetzt auf die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz hin, dernach Eilentscheidungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn innerhalb weniger Stunden entschieden werden muss, um konkreten Schaden von der Stadt abzuwenden. Eine solche Situation liegt leicht erkennbar nicht vor.

Denn Herr Nath hat einen gültigen Vertrag und ist verpflichtet diesen vollinhaltlich und zeitlich zu erfüllen. Sie selbst haben am 30.6.2025 diese meine Sach- und Rechtsauffassung auch bestätigt, in dem Sie erklärten, sich wegen der „weitere Vorgehensweise betreffend der Nachbesetzung und des Auswahlverfahrens nach der Sommerpause an“ die Stadtratsmitglieder zu wenden. Sollten Sie trotzdem eine Eilentscheidung getroffenen haben, fordere ich Sie hiermit auf, diese sofort aufzuheben und eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die ADD zu veranlassen.

Sollten die Vertreter der Stadt und der BGK GmbH (welche waren dies?) ohne Eilentscheidung dem am 3.7.2025 in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschluss zugestimmt bzw diesen nicht verhindert haben, fordere ich Sie hiermit auf, sofort alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um diesen Beschluss rückgängig zu machen. Ich fordere Sie hiermit auf, mir unverzüglich (auch im Sinne Ihrer Schadensminderungspflicht) die vorstehenden Fragen zu beantworten, also mir u.a. folgendes mitzuteilen:

# Wer hat für die BGK GmbH und für die Stadt Bad Kreuznach an der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke am 3.7.2025 teilgenommen?

# Der Öffentliche Anzeiger berichtet in seiner heutigen Ausgabe (der vom 9.7.2025) über das Bilanzpressegespräch der Stadtwerke vom 8.7.2025, dass am 10.7.2025 in der Sonderstadtratssitzung nur deshalb keine Beschlüsse gefasst würden, weil vergessen wurde, die Absicht zur Fassung von Beschlüssen in der Einladung zu vermerken. Trifft dies zu? Wenn ja, wieso hat Bürgermeister Blechschmidt in der Sitzung des Finanzausschusses zugesagt, dass in der Sitzung am 10.7.2025 keine Beschlüsse gefasst werden? Wenn die Aussage des Öffentlichen nicht zutrifft: wann und wie stellt die Stadt das richtig?

# Wieso haben Sie am 2.7.2025 eine amtlichen Bekanntmachung mit dem ausdrücklichen Hinweis „Öffentliche Sitzung“ veröffentlichen lassen (was hat diese gekostet?)? Wieso teilen Sie mit Schreiben vom 2.7.2025, das erst am 7.7.2025 verschickt wurde, abweichend davon mit, dass die Sache nichtöffentlich behandelt wird und wieso legen Sie dazu nichtöffentliche Mitteilungsvorlagen vor?

# Auf welcher Sach- und Rechtsgrundlage verweigern Sie den nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmenden Ratsmitgliedern die unverzügliche Zustellung der an Sie gerichteten Verwaltungspost durch Boten?

Für den Eingang Ihrer Antworten bei mir habe ich mir Dienstag kommender Woche (15.7.2025) um 14 Uhr vorgemerkt. Versäumen Sie diese Frist, werde ich wegen der gravierenden Verletzung meiner Rechte als Stadtratsmitglied unverzüglich anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Vor dem Hintergrund meiner vorstehenden Ausführungen fordere ich Sie auf,
# die Sitzung am 10.7.2025 wie per amtlicher Bekanntmachung mitgeteilt durchgängig öffentlich durchzuführen,
# die bisher nichtöffentlichen Mitteilungsvorlagen zu öffentlichen zu machen und unverzüglich zu veröffentlichen,
# in der Sitzung am 10.7.2025 keine Beschlussfassung zuzulassen und
# die Fragen meiner Stadtratskolleg*Innen, die teils ja bereits im Finanzausschuss am 1.7.2025 aufgeworfen wurden, umfassend zu beantworten.

Für den Fall, dass dieser meiner Aufforderung nicht vollumfänglich nachkommen, kündige ich schon heute u.a. eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Koblenz an, in der ich die gerichtliche Feststellung beantragen werde, dass Ihre abweichende Handlungsweise nicht rechtskonform ist. Sollten am 10.7.2025 Beschlüsse gefasst werden, werde ich diese ggf gerichtlich überprüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen Hans Gerhard Merkelbach Fraktionsvorsitzender Liste Faires Bad Kreuznach“