Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide wegen Erhöhung nicht zielführend

Die Verärgerung bei einem grossen Teil der Grundstückseigentümer in Bad Kreuznach ist erheblich. Am 27.5.2025 hatte der Stadtrat die größte Grundsteuererhöhung seit Jahrzehnten beschlossen. Die Steigerung für Wohngrundstücke beträgt 100 Punkte (von 550 auf 650 = 18%), die für Nichtwohngrundstücke 750 Punkte (von 550 auf 1.300 Punkte = 136%). Für besondere Empörung sorgt bei den Betroffenen: obwohl die Bescheide erst Ende Juni verschickt wurden, ist die Erhöhung rückwirkend zum 1.1.2025 zu zahlen.

Mike Mattern fasste die komplexen schriftlichen Stellungnahmen eines Rechtsanwaltes und eines Steuerberaters in der Informationsveranstaltung von tourismusbeitrag-so-nicht.de am Montag dieser Woche (7.7.2025) im Faust-Haus verständlich zusammen.

Im Auftrag von tourismusbeitrag-so-nicht.de haben ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater diese und andere Aspekte der Grundsteuererhöhung geprüft. Deren Ergebnisse hat Mike Mattern in einer Informationsveranstaltung am Montag dieser Woche zusammengefasst. Demnach ist die rückwirkende Beitragserhebung zulässig. weil der Stadtrat dies innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Frist von sechs Monaten mehrheitlich ausdrücklich so beschlossen hat. Mike Mattern: „wem das nicht gefällt, sollte sich das mit dem Stadtratsmitglied seiner Wahl klären“.

Wo in den Bescheiden Fehler bezogen auf die Nutzung (gewerblich, Wohnen oder Mischnutzung), die Fläche und andere grundstücksbezogene Tatsachen vorliegen, ist laut Rechtsauskunft der Korrekturbedarf nicht bei der Stadt, sondern beim Finanzamt anzuzeigen. Denn nur dort kann die Änderungen der Basisbescheide (Messbescheid, Einheitswertbescheid) erfolgen. Die Stadt setzt lediglich die vom Finanzamt erhaltenen Informationen um. Mike Mattern: die Erfahrungen in diesem Punkt mit dem Bad Kreuznacher Finanzamt sind durchweg sehr positiv: „echte Fehler werden korrigiert“.

Nur für die in der Praxis kaum vorkommenden Fälle, dass Bescheide falsch adressiert sind oder mathematische Berechnungsfehler vorliegen, ist die Stadtverwaltung zuständig. „Wer derartige Fehler, die nichts mit dem Finanzamt zu tun haben, bei seinem Bescheid feststellt, kann sich direkt an die Stadtverwaltung wenden. Dazu ist aber kein Widerspruch erforderlich, sondern es reicht eine mit entsprechenden Belegen versehene Korrektur-Bitte“, ist der Rat der Fachleute. Die unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke sind vom Stadtrat festgesetzt.

„Wer sich dagegen wehren möchte, kann dies nicht über den Weg eines Widerspruches machen. Das Widerspruchsverfahren dient nämlich der rechtlichen Möglichkeit falsche Anwendungen der Satzung aufzuzeigen. Die Satzung selbst kann nur mit einem sogenannten Normenkontrollverfahren angefochten werden“, sagen dazu Rechtsanwalt und Steuerberater unisono. Das Problem eines solchen Verfahrens: es ist viele tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten teuer. Möglich ist, dass sich hier viele Grundstückseigentümer zusammentun und diese Rechtsfrage klären lassen.

Die Frist für einen Normenkontrollantrag beträgt ein Jahr nach amtlicher Bekanntmachung der Satzung. Demnach sind noch über zehn Monate Zeit, um diesen vorzubereiten und zu stellen (gesonderter Bericht dazu folgt). Wer sich grundsätzlich für ein solches Verfahren interessiert, kann sich bei Mike Mattern melden und wird dann rechtzeitig zu einer gesonderten Informationsveranstaltung eingeladen (mikemattern@mikemattern.de). Zuständig für einen Normenkontrollantrag ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz. Zusammenfassend stellte Mike Mattern fest:

„Nach Bewertung der Fachleute ist es nicht zielführend, seinen Protest gegen die Grundsteuererhöhung in einem formalen Widerspruch auszudrücken. Wer weitere Erhöhungen der Grundsteuer verhindern möchte, sollte kommunalpolitisch aktiv werden“. Eine Möglichkeit dazu sei der Besuch der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Und die Nutzung der Einwohnerfragestunde, die am Beginn der regulären Stadtratssitzungen stattfindet. Auch auf die weiteren Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung wurde von Veranstaltungsleiter Claus Jotzo hingewiesen.

Etwa das Institut von Einwohnervorschlägen für die jeweiligen Stadthaushalte. Der nächste für 2026 wird nach dem amtlichen Terminkalender Anfang November 2025 im Finanzausschuss beraten. Der darf sich auf viele Einwohneranträge freuen. Denn noch in der Informationsveranstaltung erklärte auf Initiative einer Bosenheimer Bürgerin ein Dutzend Einwohner*Innen ihren Wunsch, sich mit dem Stadthaushalt zu beschäftigen. Es wird daher dazu im Oktober ein oder zwei Informations- und Beratungsveranstaltung von tourismusbeitrag-so-nicht.de geben (weiterer Bericht folgt).