Hat der 31jährige das Jobcenter abgezockt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (10.7.2025) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1041 Js 17740/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betruges durch Unterlassen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, der arbeitslos gewesen sei und Leistungen von dem Jobcenter bezogen habe, soll entgegen der ihm bekannten Verpflichtung dem Jobcenter nicht mitgeteilt haben, dass er Anfang November 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen habe. Auch bei einer persönlichen Vorsprache vor dem Jobcenter Anfang März 2024 habe er das Beschäftigungsverhältnis verschwiegen. Aufgrund dessen seien ihm im Zeitraum von Anfang Dezember 2023 bis Ende April 2024 Leistungen des Jobcenters in Höhe von insgesamt 1.313,41 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden.

Mitte April 2024 habe der Angeklagte dann einen Weiterbewilligungsantrag hinsichtlich der Leistungen des Jobcenters gestellt, in welchem er erneut nicht angegeben habe, dass er über ein Arbeitseinkommen verfüge. Aufgrund dieser unrichtigen Angabe seien ihm im Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Ende Juli 2024 Leistungen des Jobcenters in Höhe von insgesamt 695,72 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden. 

Schließlich soll der Angeklagte dem Jobcenter entgegen der ihm bekannten Verpflichtung auch nicht mitgeteilt haben, dass er im weiteren Verlauf des Monats April 2024 eine andere sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen habe. Aufgrund dessen seien ihm in den Monaten Juni und Juli 2024 weitere 924,96 Euro zu Unrecht vom Jobcenter ausgezahlt worden. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach