Kinderpornographische Bilder ohne Vorsatz auf dem PC?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am kommenden Montag (7.7.2025) um 10 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1023 Js 10/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 64 Jahre alten Angeklagten aus Birkenfeld vom Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften freigesprochen.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wird dem Angeklagten zur Last gelegt, auf einem in seiner Wohnung befindlichen PC drei Dateien abgespeichert gehabt zu haben, auf welchen jeweils unter 14 Jahre alte Mädchen nackt posieren und ihre Geschlechtsteile in sexuell anzüglicher Weise präsentieren würden. Diese Dateien wurden Mitte Mai 2022 bei einer Durchsuchung gefunden. 

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat in seinem Urteil lediglich zwei der drei Bilder als kinderpornographische Inhalte eingestuft, konnte dem Angeklagten hinsichtlich des Besitzes dieser beiden Bilder jedoch keinen Vorsatz nachweisen und hat ihn daher aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach