Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (3.4.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1023 Js 18922/22) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 32 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine versuchte sexuelle Nötigung unter Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges vor.
Der Angeklagte soll Ende Dezember 2022 eine Frau in ihrer Wohnung in Bad Kreuznach mittels eines von ihm mitgeführten Messers in der Absicht bedroht haben, geschlechtliche Handlungen mit ihr vornehmen zu können. Die Frau, die in einer Wohnungsgemeinschaft gelebt habe, habe versucht durch lautes Schreien auf sich aufmerksam zu machen, woraufhin der Angeklagte auf die Frau zugegangen sei und versucht habe ihr mit einer Hand den Mund zuzuhalten.
Die Frau sei jedoch kontinuierlich zurückgewichen und habe um Hilfe geschrien. Erst als der Angeklagte gehört habe, dass die Mitbewohnerin der Frau herbeigeeilt sei, habe er von der Frau abgelassen. Hierbei habe er erkannt, dass er angesichts des Entdeckungsrisikos sein sexuelles Vorhaben nicht mehr in die Tat habe umsetzen können. Fortsetzungstermine sind auf den 10.07.2025 und den 29.07.2025 worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach