Unterschiedliche Fälligkeitstermine haben im Kreis der Eigentümer im Stadtgebiet belegener Grundstücke für Verwirrung und Missverständnisse gesorgt. Auf eine Anfrage der Redaktion von tourismusbeitrag-so-nicht.de hin, hat das Kämmereiamt der Stadtverwaltung die Sach- und Rechtslage wie folgt klargestellt. Die Grundstückseigentümer konnten beim Entstehen der ersten Zahllast von Grundbesitzabgaben zwischen zwei Fälligkeitsmodellen wählen. Einer einzigen jährlichen Fälligkeit für den Gesamtbetrag, die am 1. Juli besteht. Und vier Fälligkeiten (am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.), bei denen der geschuldete Betrag jeweils in Höhe von einem Viertel fällig und zahlbar ist.

Die Nachzahlung des Mehrbetrages wegen der vom Stadtrat am 27.5.2025 beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer rückwirkend zum Jahresanfang wird allerdings in keinem der beiden Varianten am 1. Juli 2025 fällig. Sondern für beide erst am 15.8.2025. Auf die am 1.7.2025 fälligen Bescheide muss lediglich der bereits im Februar mitgeteilte Betrag ohne Erhöhungsanteil gezahlt werden. Und dann der Erhöhungsbetrag am 15.8.2025 eingehend bei der Stadtkasse. Die Quartalszahler*Innen zahlen müssen am 15.8.2025 ein Viertel des im Februar 2025 mitgeteilten alten Grundsteuerbetrages zuzüglich drei Viertel des Erhöhungsbetrages zahlen. Das vierte Viertel des Erhöhungsbetrages ist dann am 15.11.2025 mit dem letzten Viertel des im Februar 2025 mitgeteilten Betrages zu zahlen.
Diese Klarstellung ist vor allem für die Besitzer von gewerblich genutzten Immobilien von Bedeutung. Denn deren Zahllast hat sich durch den Stadtratsbeschluss mehr als verdoppelt (plus 136%). Dieser Erhöhungsbetrag ist für Jahreszahler*Innen erst am 15.8.2025 fällig. Und für Quartalszahler*Innen ebenfalls an diesem Tag in Höhe von 3/4 des Erhöhungsbetrages. Zu den Hintergründen der Grundsteuererhöhung und der Frage, wie mit den Bescheiden umzugehen ist, findet am Montag der kommenden Woche (7.7.2025) um 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion im Faust-Haus statt.