Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (2.7.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 Ns 1022 Js 11994/20 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Stockstadt wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll Mitte Juni 2020 mit mehreren Bekannten in einer Bar in Bad Kreuznach gewesen sein und dort Bier und Schnaps konsumiert haben.
Im Anschluss daran sei die Gruppe in die Wohnung eines Bekannten des Angeklagten gegangen, um dort weiter zu feiern. Zu jener Feier sei eine Frau dazu gekommen, die zuvor mit ihren Freundinnen auf einer anderen Feier gewesen sei. Es sei in der Wohnung weiter Alkohol konsumiert worden. Zwischen 2 Uhr und 3 Uhr nachts habe sich die Frau mit dem Bewohner der Wohnung, mit dem sie eine sexuelle Beziehung unterhalten habe, in dessen Bett schlafen gelegt.
Die übrigen Gäste, mit Ausnahme des Angeklagten, hätten die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen gehabt. Gegen 3 Uhr habe sich auch der Angeklagte in das Bett mit dazu gelegt. Gegen 5 Uhr sei die Frau aufgewacht, weil sie gemerkt habe, dass jemand an ihrer Vagina herumgespielt habe und mit den Fingern in diese eingedrungen sei. In diesem Moment habe sie erkannt, dass der Angeklagte die Handlung vorgenommen habe.
Sie habe auch bemerkt, dass der Angeklagte ihre Hand an sein Glied geführt habe. Die Frau habe daraufhin zu dem Angeklagten gesagt „geht’s noch“, woraufhin der Angeklagte von der Frau abgelassen habe. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen, sein Verteidiger hat die Begehung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 15.07.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach