In der zurückliegenden Sitzung des Bosenheimer Ortsbeirates am 18. Juni war das Gremium nicht beschlussfähig. Aus der Ortsbeiratssitzung wurde daher ein Bürgergespräch. Auch wenn das wegen der Ausführungen des Planiger Verwaltungsrechtsfachanwaltes Herbert Emrich zum Grundstück des Schwimmbades inhaltlich sehr ergiebig war. Ortsvorsteher Markus Später hätte in der Folge die Möglichkeit gehabt gemäß § 39 „Beschlußfähigkeit“ der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO) sofort zu einer nächsten Sitzung einzuladen, bei der die Beschlussfähigkeit durch nur drei anwesende Ortsbeiratsmitglieder erreicht worden wäre.

Das hätte in der Einladung vermerkt werden müssen. Da der entsprechende Hinweis fehlt, handelt es sich bei der Sitzung, die am übermorgigen Mittwochabend (2.7.2025) um 19 Uhr im Gemeindehaus (Raiffeisenstrasse 1) stattfindet, um eine reguläre Ortsbeiratssitzung, die nur bei Anwesenheit von mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern Beschlüsse fassen kann.
Und davon sind laut Tagesordnung nach der Einwohnerfragestunde gleich zwei vorgesehen. Der eine beinhaltet eine Eintragungen im Grundbuch betreffend das Schwimmbad-Grundstück, um dies vor einer Veräußerungen zu schützen. Der andere betrift eine Stellungnahme zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 428“ (Nr. P 7.1, 3. Ä) im Rahmen des rechtlich normierten Beteiligungsverfahren.