Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag der neuen Woche (1.7.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 1955/25 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Waldlaubersheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung der Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen eines weiteren Falles des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang März 2024 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Argenschwang teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte Ende April 2024 im Bewusstsein, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Münchwald teilgenommen haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach