Rüdesheimer randaliert bei Bekanntem in der Stadt: 1 Jahr ohne Bewährung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag der neuen Woche (1.7.2025) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 3410/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich Mitte Januar 2024 in alkoholisiertem Zustand zu der Wohnung eines Bekannten in Bad Kreuznach begeben haben. Nachdem sein Bekannter ihn nicht hereingelassen habe und auch nicht zu ihm herausgekommen sei, habe er mehrmals gegen die Wohnungstür geschlagen und getreten. Auf dem Fensterbrett hätten diverse Dekorationsgegenstände gestanden, von welchen der Angeklagte dann einige Gegenstände gegen die Tür geworfen habe. Sein Bekannter sei daraufhin zum Küchenfenster gekommen und habe versucht den Angeklagten zu beruhigen.

Der Angeklagte habe sodann mehrere Gegenstände in Richtung des Fensters geworfen, welches hierdurch zerbrochen sei. Durch einen der Gegenstände sei sein Bekannter an der rechten Stirnseite getroffen worden, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Sein Bekannter habe hierdurch eine Platzwunde an der rechten Stirnseite erlitten sowie durch die Glassplitter des zerbrochenen Fensters Schnittverletzungen an den Armen, Händen und Füßen. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach