Die Meinung von Gerd Cremer
Da ich regelmäßig an den Sitzungen der städtischen Gremien teilnehme, wusste ich, das in Sachen Grundsteuer auf mich wie auf viele tausend andere Grundstückseigentümer in Bad Kreuznach eine Nachzahlung zukommt. Was ich nicht wusste: der in meinem Fall kleine dreistellige (bei anderen aber vierstellige Betrag) soll bereits am 1.7.2025 bei der Stadtkasse eingehen. Ich halte dies für eine Unverschämtheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Die normalen Zahlungsfristen sind im Geschäftsverkehr üblicherweise 14 Tage.

Also wäre an die Stadt frühestens am 9.7.2025 zu zahlen. Mit ihrer Vorgehensweise macht die Stadtverwaltung deutlich, dass sie nicht daran gedacht hat, dass ein Teil der Einwohner jetzt Urlaub macht. Mein Steuerberater hat mir geraten, bis zum 1.7. eingehend bei der Stadt als Telefax einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Vollstreckungsaufschub zu stellen. Und anzukündigen, dass eine Begründung nachgereicht wird. Der Hintergrund ist: eine öffentliche Verwaltung darf Vollstreckungsmaßnahmen erst dann einleiten, wenn dieser Antrag abgelehnt ist.
Und wegen der Vielzahl der Fälle wird das dauern. So wird ein kleiner Zeitgewinn erreicht. Wie mir die Redaktion von tourismusbeitrag-so-nicht.de versichert hat, wird es kurzfristig eine Informationsveranstaltung geben (entweder schon am 30.6. oder spätestens am 7.7.2025, jeweils um 19 Uhr im Faust-Haus, in der darüber informiert wird, ob und in welchen Fällen Widersprüche sinnvoll sind und welche Möglichkeiten es gibt, gegen die Grundsteuererhöhung vorzugehen. Gezahlt werden muss aber trotzdem. Zahlungsverweigerung führt nur zu zusätzlichen Kosten.