Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag der neuen Woche (24.6.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 12775/23 (2) – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Ende Juli 2023 soll der Angeklagte in Oberstein zufällig einen Mann kennengelernt haben. Mit diesem habe er sodann gemeinsam mit weiteren Personen Alkohol und Amphetamin konsumiert. Im Rahmen des hierbei geführten Gesprächs seien der Angeklagte und der Mann in eine verbale Streitigkeit geraten, im Verlaufe derer der Angeklagte dem Mann mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen habe.
Aufgrund der Wucht des Schlages sei der Mann ohnmächtig zu Boden gegangen und mit dem Kopf auf einer Treppe aufgeschlagen. Dies habe der Angeklagte bei Ausführung des Schlages zumindest billigend in Kauf genommen. Der Mann habe hierdurch eine Kopfplatzwunde, eine Hirnblutung, Schmerzen im Kiefer sowie eine Narbe über dem linken Auge erlitten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach