Von Claus Jotzo
In der Stadtratssitzung am 8. Mai 2025 wurde Manfred Rapp deutlich. Der CDU-Fraktionsvorsitzende machte klar, dass er dem Bosenheimer Bad den Garaus machen möchte. Endgültig. So wie es seit der Antike Ausdruck tiefster Feindschaft unter Menschen ist. An die Gegner erinnernde Stätten wurden von den Landkarten getilgt. Wortwörtlich. So wie es die Römer 146 v.Chr. mit Karthago machten. Nachdem Werner Lorenz (FDP) aus taktischen Gründen, um nach Jahrzehnten des Streites endlich eine gerichtlich überprüfbare Entscheidung in der Badfrage zu erhalten, dessen Schließung beantragt hatte, setzte Manfred Rapp noch einen drauf. Und schlug, „um mehr Druck zu machen“ vor, „das Grundstück bis Ende 2026 veräußern“.

Die selbe Stadt, die seit Übernahme der Verantwortung für das Bosenheimer Familienbad – auch von Christdemokraten geführt – über 100 Millionen Euro Steuergeld für Bäder in der Kernstadt versenkte, möchte die Spuren ihrer Verantwortungs- und Tatenlosigkeit im Stadtteil so schnell wie irgend möglich verwischen. Diesen Weg wollte dann Rapps neuer Koalitionsfreund Lorenz doch nicht mitgehen. Und bat um die Rücknahme dieses Vorschlages. Dem kam Manfred Rapp nach. Und so blieb die Zukunft des Badgrundstückes erst mal offen. Bei der Stadtratssitzung vor sechs Wochen im Zuschauerraum: Rechtsanwalt Herbert Emrich. Dem wäre die Annahme des Rapp-Antrages gar nicht so unangenehm gewesen.
Nicht etwa, weil auch er den von ihm nunmehr über fast drei Jahrzehnte persönlich begleiteten Streit satt hätte. Im Gegenteil. Mit einem Erfolg im Kampf um das Bosenheimer Bad würde der Planiger Jurist seine berufliche Karriere sehr gern krönen. Ein Verkaufsbeschluss im Stadtrat wäre dabei hilfreich gewesen. Denn der hätte die Rechtsposition der Stadt schwer beschädigt. Warum, das berichtete der erfahrene Verwaltungsrechtsspezialist Mitgliedern des Ortsbeirates und interessierten Bosenheimer*Innen am vorgestrigen Mittwoch im Bosenheimer Gemeindehaus. Seine Ausführungen stützte Emrich auf die Reichsumlegungsordnung des Jahres 1937. Deren Bestimmungen der Jurist als „streng“ gefasst beschrieb.
Ob die seinerzeitigen Ergebnisse und Festlegungen dieser alten Regeln heute überhaupt noch zu ändern sind – oder wie in einem von Herbert Emrich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnenen Fall aus Laubenheim (Verbandsgemeinde Langenlonsheim – Stromberg) unverrückbar feststehen – ist noch zu prüfen. Aber selbst wenn die „Ewigkeitsgarantie“ nicht mehr gilt, müsste die Stadt einen langwierigen formalen und aufwändigen Prozess (über eine Änderungssatzung) mit zweifelhaftem Ausgang einleiten, um die Zweckbestimmung des Grundstückes als „Gemeinwohlfläche“ zu ändern. Immerhin wurde vor rund 90 Jahren Privateigentum vieler Familien zur Realisierung des öffentlichen Zweckes eingezogen.
Ein entsprechender Gerichtsprozess dürfte für die Stadt auch aus anderen Gründen unerfreulich werden. Denn um die Grundstücksfrage hatte sich Herbert Emrich bereits 2012 gekümmert. Im Vorfeld der Übertragung des Bosenheimer Badgrundstückes auf die städtische BAD GmbH. Vor 13 Jahren hatte die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer dem Rechtsanwalt das Auffinden der Flurbereinigungsunterlagen aus dem dreißiger Jahren bestätigt und Kopien zur Verfügung gestellt. Als Herbert Emrich sich in der aktuellen Situation erneut an die Stadtverwaltung wandte, um Einsicht in die historischen Unterlagen zu nehmen, hieß es, diese seien unauffindbar (weiterer Bericht folgt).