Weil das nicht jede(r) weiß: für die korrekte Abfallentsorgung ist nicht die Stadt, sondern der Landkreis zuständig – egal ob Sperrmüll, braune oder schwarze Tonnen. Was Sperrmüll ist und wie mit ihm umzugehen ist regelt die Abfallsatzung des Kreises. Die Kreisverwaltung hat auch klare Regeln veröffentlicht, wie die Sperrmüllabholung durchzuführen ist: „stellen Sie die abzuholenden Gegenstände oder Geräte am Abfuhrtag bis 6 Uhr (frühestens am Vortag ab 18 Uhr) am Straßenrand bereit (dort wo auch Ihre Mülltonnen geleert werden). Bitte stellen Sie in eigener Verantwortung sicher, dass niemand behindert wird und die Straße nicht verschmutzt wird.

Sind Sammelplätze für die Abfallgefäße festgelegt, ist der Sperrmüll dort bereitzustellen. Achten Sie auf die Abfallarten die auf Ihrer Terminbestätigung angegeben sind. Es werden nur die angegebenen Abfallarten mitgenommen. Holzsperrmüll und Restsperrmüll sind voneinander getrennt abzulegen, da getrennte Fahrzeuge am gleichen Tag abholen. Elektro- oder Elektronikgroßgeräte oder Metallteile werden mit gesondertem Termin abgeholt. Von der Abfuhr ausgeschlossen sind Abfälle, die auf Grund ihrer Einzelgröße (grösser als 1cbm) oder ihres Einzelgewichts (schwerer als 50kg) nicht abgefahren werden können.
Von der Abfuhr ausgeschlossene und daher nicht mitgenommene Abfälle sind unverzüglich von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen“. In der Satzung ist auch klar geregelt, was im Fall von Fehlverhalten passiert: „die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden“. Schöne Worte, denen seit Jahren keine Taten der Kreisverwaltung folgen. Stadtrat und die Stadtverwaltung schauen ebenfalls tatenlos zu. Weil es ihre Parteifreud*Innen sind, die für die Fehlleistung des Kreises verantwortlich sind. Und so türmt sich der Abfall vielerorts wochen- manchmal monatelang.