Rümmelsheimer Dealer angeklagt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Montag (16.6.2025) um 13 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1044 Js 9203/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 53 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Rümmelsheim vor, in drei Fällen (Fälle 1 bis 3) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und tateinheitlich hierzu jeweils mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Zudem wirft sie dem Angeklagten in einem weiteren Fall (Fall 4) bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis vor. Der Angeklagte habe sich mindestens seit Januar 2024 zum gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln und Cannabis entschlossen, um sich auf diese Weise dauerhaft seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Fälle 1 bis 3:

In Umsetzung dieses Vorhabens soll er seit Januar 2024 bei mindestens drei Gelegenheiten jeweils 500 bis 1.000 Gramm Cannabis, je ein Kilogramm Amphetamin, je 50 Ecstasy-Tabletten und jeweils 10 bis 20 Gramm Kokain erworben haben. Jene Drogen habe er sodann an verschiedene Abnehmer veräußert.

Fall 4:

Mitte Dezember 2024 soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Rümmelsheim in einem Reisekoffer, einer Reisetasche, einer Ablage im Wohnzimmer und im Kühlschrank insgesamt 310,63 Gramm Haschisch, 735,05 Gramm MDMA-Pulver, 686,31 Gramm Amphetamin, 66,5 Ecstasy-Tabletten, 19,41 Gramm Kokain sowie 528,81 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten haben. Dabei habe er zum Zwecke seiner Verteidigung, jeweils zugriffsbereit, einen funktionsfähigen Taser in dem Reisekoffer und ein Messer in der Reisetasche aufbewahrt. Fortsetzungstermine sind auf den 23.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach