Ob echter oder nur befürchteter Notfall: wenn die Rettungskräfte einen Einsatz am Rotenfels haben, wird in den allermeisten Fällen die unterhalb des Felsmassivs verlaufende L 235 gesperrt. Das ist nachvollziehbar ärgerlich für Personen, die beruflich oder zum Einkaufen nur mal schnell aus dem Bereich Niederhausen oder Norheim nach Bad Münster möchten, in diesen Stunden dann zum Umweg über Rüdesheim und das Bad Kreuznacher Stadtgebiet gezwungen sind. Alternativ über die L 378 und L 379 (Oberhausen, Hallgarten, Feilbingert). Allerdings ist die Sperrung in vielen Fällen unumgänglich, um den Rettungsdiensten ihre Arbeit uneingeschränkt und vor allem sicher zu ermöglichen.

Insofern ist zunächst einmal verständlich, wenn die unfreiwilligen UmwegfahrerInnen und StausteherInnen mit dieser Lage nicht glücklich sind. Vollkommen unverständlich und nicht hinnehmbar ist aber, wenn diese Personen ihren Frust an den Rettungskräften auslassen. Einen entsprechenden, unerfreulichen Fall erlebten die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Rüdesheim, Norheim, Rüdesheim und Traisen am vorgestrigen Mittwochnachmittag (siehe gesonderten Bericht in der heutigen Ausgabe). Eine sich zum Glück schnell als Fehlalarm herausstellende Einsatzlage erforderte nachmittags um kurz nach 16 Uhr die Sperrung der Landesstraße zwischen den Bahnübergängen Norheim und Bad Münster am Stein-Ebernburg.

Mit dieser Maßnahme war der Fahrer eines im Landkreis Bad Kreuznach zugelassenen Pkw überhaupt nicht einverstanden. Und brachte, so Rouven Ginz, Pressesprecher Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rüdesheim, „seinen Unmut gegenüber den Einsatzkräften wortgewaltig zum Ausdruck“. In seiner Verärgerung kündigte er gar eine Beschwerde „an höherer Stelle“ an. Um anschließend die Einsatzfahrzeuge mit seinem Smartphone im Bild festzuhalten. Die eingesetzten Kräfte namens mit Humor. Und erklärten sich das Verhalten des Mannes mit einer Fixierung auf Fahrzeuge in RAL 3000. Das Kennzeichen des vom Hitzkopf gesteuerten Kfz wurde notiert.
Sollte er nochmal auffällig werden, könnte das für ihn unerfreuliche Konsequenzen haben. Denn wer im Strassenverkehr den Grundsatz der wechselseitigen Rücksichtsnahme allzu krass verletzt und Einsatzkräfte bei ihrem Dienst am Nächsten behindert, kann von der zuständigen Ordnungsbehörde auf seine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen untersucht werden. Das Motto ist dann nicht, „nächster Spruch – Kieferbruch“. Sondern die Erkenntnis: auch mit der Deutschen Bahn AG kommt man von Norheim nach Bad Münster oder Bad Kreuznach. Selbst dann, wenn am Rotenfels ein Rettungseinsatz läuft. Ganz ohne Wartezeit oder Umweg.