Was sollen die Schüler*Innen daraus lernen? Zum wiederholten Mal ist an der Bosenheimer Grundschule ein nicht zugelassenes Auto im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt. Aus Sicherheitsgründen wollte das Ordnungsamt im Bosenheimer Friedhofsweg schon vor Jahren ein Parkverbot ausschildern. Das scheiterte am Widerstand vor allem aus dem Bereich der Sportschützen. Aber auch das damalige Lehrpersonal der Grundschule wollte auf die Parkplätze vor dem Haus nicht verzichten. Das Parken von nicht für den Strassenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen ist aus vielen guten Gründen auch ohne besondere Beschilderung nicht erlaubt.

