40jähriger Schockanruf-Betrüger zur Gefängnisstrafe verurteilt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (13.6.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1021 Js 4647/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 40 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Worms wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Fall 1:

Mitte April 2024 sollen bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten einen sogenannten „Schockanruf“ bei einer zufällig ausgewählten Rufnummer in Bad Kreuznach durchgeführt haben. Bei der Rufnummer habe es sich tatsächlich um einen durch die Polizei fingierten Anschluss gehandelt. Im Rahmen des Anrufes soll sich ein männlicher Mittäter als Sohn des Angerufenen ausgegeben haben und mitgeteilt haben, bei einem Autounfall eine Frau überfahren zu haben. Sodann sei das Telefonat von zwei weiblichen Mittäterinnen weitergeführt worden, die sich als Angehörige der Verkehrspolizei ausgegeben hätten.

Und dargelegt hätten, dass die Zahlung einer Kaution erforderlich sei, da ansonsten der Sohn des Angerufenen in Haft müsse. Im Anschluss daran sei ein Treffen zur Übergabe von 75.000 Euro in Frankfurt am Main für den gleichen Nachmittag verabredet worden. Bei dem anschließenden Treffen hätten zwei Polizeibeamte der Kriminalinspektion Bad Kreuznach einen leeren Umschlag mit dem vermeintlichen Geldbetrag an den Angeklagten übergeben. Der Angeklagte, der mit der gesamten Vorgehensweise seiner Mittäter vertraut gewesen sei, habe die Absicht gehabt, den (vermeintlichen) Geldbetrag an seine Mittäter weiterzuleiten und 20 % der Geldsumme als Erlös für sich einzubehalten.

Fall 2:

Ebenfalls Mitte April 2024 sollen zwei bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten eine Frau angerufen haben und dieser gegenüber suggeriert haben, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei welchem ein Kind verstorben sei. Auch hätten sie der Frau mitgeteilt, dass zur Abwendung der Inhaftierung ihrer Tochter eine Kautionszahlung in Höhe von 70.000 Euro erforderlich sei. Die Frau habe daraufhin am Telefon preisgegeben, dass sie 30.000 Euro zuhause habe.

Der Angeklagte habe sodann von seinen Mittätern die Anschrift der Frau auf sein „Arbeitshandy“ übermittelt bekommen und sei zu dieser Anschrift gefahren, um das Geld abzuholen. Hierbei sei er mit der gesamten Vorgehensweise seiner Mittäter vertraut gewesen und habe die Absicht gehabt, einen Teil des Geldes für sich zu behalten und die restliche Summe an seine Mittäter weiterzuleiten. Zu einer Geldübergabe sei es letztlich jedoch nicht gekommen.

Weil der Ehemann der Frau, als der Angeklagte sich bereits in der Wohnung der Frau befunden habe, in das Zimmer gekommen sei und das Gespräch des Angeklagten mit seiner Frau beendet habe. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf im Fall 1 teilgeständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.6.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach