30jähriger aus Kirschweiler fährt und randaliert im Suff: 1 Jahr auf Bewährung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (12.6.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 9094/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirschweiler wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall 1) sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2024 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein in dem Bewusstsein teilgenommen haben, nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Bei der Fahrt sei er infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig gewesen. Aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit habe er die Kontrolle über das Fahrzeug, in welchem sich drei weitere Personen befunden hätten, verloren und sei in einem Einmündungsbereich mit dort befindlichen Randsteinen kollidiert, wodurch am Pkw zwei Reifen geplatzt seien.

Fall 2:

Wenige Stunden später habe der Angeklagte in Idar-Oberstein eine Streitigkeit mit seinem Pflegevater gehabt. Anlässlich dieser Streitigkeit sei die Polizei hinzugerufen worden. Diese habe dem Angeklagten aufgrund seines aggressiven Verhaltens einen Platzverweis erteilt. Da der Angeklagte dem Platzverweis nicht nachgekommen sei, hätten die Polizeibeamten die Ingewahrsamnahme des Angeklagten angedroht und diese aufgrund des anhaltend aggressiven Verhaltens des Angeklagten sodann auch durchgeführt. Der Angeklagte habe daraufhin bei dem Versuch der Polizeibeamten, ihn in den Streifenwagen zu verbringen, körperlichen Widerstand geleistet.

Nachdem die Verbringung in den Streifenwagen gelungen sei, soll es dem Angeklagten während der anschließenden Fahrt zur Polizeidienststelle gelungen sein, sich abzuschnallen. Bei dem Versuch der Polizeibeamten, den Angeklagten wieder zu fixieren, habe dieser mit seinem rechten Bein nach einem Polizeibeamten getreten, um ihn zu verletzen. Hierbei habe er den Beamten jedoch knapp verfehlt. Während der anschließenden Fixierung habe er einem anderen Polizeibeamten in den linken Unterarm gebissen. Der Polizeibeamte habe hierdurch Rötungen und eine leichte Schwellung am linken Unterarm erlitten. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach