Stadtwerke: rückwirkende An- und Abmeldungen von Strom nicht mehr möglich

Die Unternehmensgruppe Bad Kreuznacher Stadtwerke hat am gestrigen Mittwoch (4.6.2025) informiert, dass An- und Abmeldungen bezüglich der Stromversorgung ab sofort nicht mehr rückwirkend, sondern nur noch für die Zukunft möglich sind: „diese Neuerung wurde von der Bundesnetzagentur beschlossen und basiert auf Vorgaben aus dem Europarecht. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, teilen Kunden im besten Fall Ein- und Auszüge mindestens 14 Tage vor der geplanten Schlüsselübergabe mit.

Damit ist eine lückenlose Energieversorgung gesichert und gleichzeitig gewährleistet, dass Mieter bzw. Vermieter keine Kosten für Zeiträume zahlen, in denen die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat. Zählerstände können nach der Wohnungsübergabe bequem über die Homepage www.kreuznacherstadtwerke.de/online-services-fuer-kunden eingegeben werden“. Laut Stadtwerke ergeben sich die Änderungen aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Quelle: Stadtwerke Bad Kreuznach