Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (4.6.2025) um 9:45 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 12613/19 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 61 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Mengerschied wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt./p>
Der Angeklagte soll seine zum damaligen Zeitpunkt 16 Jahre alte Stieftochter überredet haben, gegen Geld mit fremden Männern sexuelle Handlungen vorzunehmen, um die Haushaltskasse aufzubessern. In der Folgezeit soll es im Zeitraum von Dezember 2015 bis Mai 2016 in sechs Fällen zu sexuellen Handlungen zwischen der Stieftochter des Angeklagten und solchen Männern gekommen sein. Die Geldbeträge für die sexuellen Dienste sollen die Männer an den Angeklagten gezahlt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück nicht eingelassen. Fortsetzungstermine sind auf den 23.6.2025 und 3.7.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach