Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (2.6.2025) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 15299/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kisselbach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll nach vorherigem Alkohol- und Amphetaminkonsum mit einem Quad am öffentlichen Straßenverkehr in der Gemarkung Bubach teilgenommen. Hierbei sei er nicht im Besitz der für das Fahren des Quads erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen. Eine bei dem Angeklagten etwas mehr als eine Stunde nach dem Fahrtende entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,67 Promille und eine Amphetaminkonzentration von 100 ng/ml ergeben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach