Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (6. Strafkammer) am Montag kommender Woche (2.6.2025) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 6 NBs 1031 Js 60247/23 (2) – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hessen wegen Inverkehrbringens von zum menschlichen Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in zwei Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung und mit dem Inverkehrbringen von sehr leicht verderblichen Lebensmitteln nach Ablauf des Verbrauchsdatums zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte, der Betreiber eines Hotelrestaurants im Gerichtsbezirk des Landgerichts Bad Kreuznach sei, soll in zwei Fällen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts, welche ihm bekannt gewesen seien, verstoßen haben. Im Rahmen von Lebensmittelkontrollen Anfang August 2023 und Ende Februar 2024 seien in dem von dem Angeklagten betriebenen Hotelrestaurant jeweils erhebliche Hygienemängel festgestellt worden und nicht (mehr) zum Verkehr geeignete Lebensmittel gelagert bzw. in den Verkehr gebracht worden.
Bei der Lebensmittelkontrolle Anfang August 2023 sei insbesondere festgestellt worden, dass auf der Anrichte in der Küche reine, sensible und verzehrfertige Lebensmittel, wie Würste, unmittelbar neben unreinen und ungewaschenen Lebensmitteln, wie Lauchzwiebeln, gelagert worden seien sowie ungewaschenes Gemüse direkt zur Herstellung einer Speise verwendet worden sei. Auch hätten mehrere Küchengeräte ältere Verschmutzungen und Fettanhaftungen aufgewiesen.
Bei der Lebensmittelkontrolle Ende Februar 2024 sei insbesondere festgestellt worden, dass sich im Kühlraum mehrere leicht verderbliche Lebensmittel, teils ohne Verbrauchsdatum, teils mit überschrittenem Verbrauchsdatum, wie etwa mehrere Packungen Lachs, befunden hätten. Auch sei auf einer Angebotstafel ein Kuchen als „hausgemacht“ angeboten worden, obgleich es sich dabei um Zukaufsware in Fertigpackungen aus einem Lebensmittelmarkt gehandelt habe. Schließlich seien erneut erhebliche Verschmutzungen in den Betriebsräumen festgestellt worden. Der Angeklagte habe die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht in Abrede gestellt, jedoch versucht diese zu relativieren und als nicht so gravierend dargestellt.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach