Da sie keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, aber dennoch an Christi Himmelfahrt und somit einem Feiertag mit ihren Lkw auf der Autobahn unterwegs waren, müssen zwei 35- und 47jährige Lkw-Fahrer nun mit Bußgeldern rechnen. Die beiden Trucker wurden von Beamten der Polizeiautobahnstation gegen 9 Uhr bzw 10 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Gau-Bickelheim auf der A 61 angetroffen und kontrolliert. Beide mussten, da sie aus dem Ausland waren, 145 Euro Sicherheitsleistung als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.

Quelle: Polizeiautobahnstation (PAST) Gau-Bickelheim