Wir sagen es ganz offen gleich am Anfang. Unbedachte Leser*Innen sollen schließlich entscheiden können, ob sie sich der Gefahr aussetzen, wegen Beteiligung an einem Geheimnisverrat belangt zu werden. Und auch Stadtratsmitglieder, die all das gar nicht wissen möchten (nach dem Motto: „Wissen ist Macht – nichts wissen macht nichts“), obwohl die Stadtverwaltung alles dafür getan hat, dass es möglichst wenig Menschen lesen können (u.a. durch den Versand erst nach Dienstschluss), sollen natürlich unwissend die Sitzung am heutigen Dienstag aufsuchen können. Daher der Warnhinweis: der nachstehende Text ist ausdrücklich als „VERTRAULICH“ eingestuft.

Also bitte ab jetzt nicht mehr weiterlesen, wenn auf Sie eine der beiden Desinteressensursachen zutreffen. Die anderen dürfen sich zunächst einmal über die Erklärung freuen, wie es zu der erneuten Variante, immerhin der dritten in vier Wochen, gekommen ist. Das ist in dem Dokument offen angegeben. Der neue Vorschlag entstand „nach dem Termin mit der DEHOGA am 20.5.2025“. Was einmal mehr zeigt, dass Lobbyarbeit sich auszahlt. Also für jene, die eine Lobby haben. Und – wie auch immer – für die Entscheidungsträger*Innen. Noch kurz zum Sachzusammenhang. In der heutigen Stadtratssitzung (öffentlich ab 17:30 Uhr) geht es um die Zukunft der Bäderlandschaft.
Also darum, wie das jährliche Millionendefizit trotz leerer Stadtkasse künftig abgedeckt werden soll. Der auf der Stadtseite eingestellte Beschlussvorschlag sieht vor, dass 300.000 Euro Mehreinnahmen durch Eintrittspreiserhöhungen bei den crucenia thermen erzielt werden, eine weitere Mehreinnahme durch Parkgebührenerhöhungen von brutto 1,5 Millionen erfolgt und die Stadt einen Zuschuss von 1 Million Euro zahlt, der durch die Einführung einer Bettensteuer finanziert werden soll. Dagegen hat sich der örtliche Verband des Deutschen Hotel- und Gastgewerbes (DEHOGA) gewehrt. Und Verwaltungsspitze und Kommunalpolitiker*Innen bei Gulaschsuppe und Erfrischungsgetränken wohl überzeugt.
Denn jetzt soll auf die Bettensteuer verzichtet werden. Satt dessen soll die Mehreinnahme aus den Parkgebühren statt 1,5 Millionen Euro nun 2,85 Millionen Euro betragen. Per „Anmerkung“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen: „die Pläne wurden in der vorliegenden Version nicht mit einem externen Dritten auf Richtigkeit, insbesondere Annahmen bezüglich Sonderabschreibung, steuerlicher Querverbund, etc. überprüft. Eventuelle Chancen und Risiken, die die Berechnungsvariante enthält, können nicht ausgeschlossen werden“. Übrigens: statt bisher 400.000 Euro muss die Stadt künftig 500.000 Euro für den freien Eintritt der Kurhaus-Gäste in die crucenia thermen bezahlen. Jährlich.
VERTRAULICH – die neue Variante im Wortlaut:
„Neue Varianten Wirtschaftsplanung 2025 – 2029
(nach dem Termin mit der DEHOGA am 20.05.2025)
Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (inkl. DLK) & Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH
1. Variante: Bäderhaus am 30.06.2025 schließen und anschließend verwerten inkl. Ergebnisverbesserung BGK (Parken) + BAD (Umsatz crucenia thermen)
(ohne Zuschuss der Stadt)
2. Variante: Weiterbetrieb der Einrichtungen durch Ergebnisverbesserung BGK (Parken) + BAD (Umsatz crucenia thermen)
(ohne Zuschuss der Stadt)
Die oben genannten Planvarianten wurden nach Beendigung des Termins bei der DEHOGA (20.05.2025; ca. 22.00 Uhr) erstellt. Aufgrund dessen, dass die Einführung einer Bettensteuer und damit womöglich der städtische Zuschuss an die BGK in Höhe von 1 Mio.€ netto ab 2026 fraglich ist. Verglichen wird die Variante „Bäderhaus am 30.06.2025 schließen und anschließend verwerten inkl. Ergebnisverbesserung BGK (Parken) + BAD (Umsatz crucenia thermen)“ im Folgenden mit der Variante „Weiterbetrieb der Einrichtungen durch Ergebnisverbesserung BGK (Parken) + BAD (Umsatz crucenia thermen)“
Ein Zuschuss der Stadt i.H.v. 1 Mio.€ p.a. (netto) ist nicht Teil beider Planvarianten.
Folgende Maßnahmen sind Teil beider Wirtschaftsplanvarianten und ermöglichen den Gesellschaften BGK und BAD mittelfristig den Finanzbedarf für den operativen Betrieb, den zu tragenden Erhaltungsinvestitionen sowie die Bedienung bestehender Darlehen zu decken.
1. Anpassung der Parktarife und -gebühren für die On-Street Parkeinrichtungen der Stadt und BGK mit Wirkung ab dem 01.07.2025. Des Weiteren ist das ausgearbeitete ganzheitliche Parkraumbewirtschaftungskonzept in Anlehnung an das R+T Gutachten ab dem 01.01.2026 entsprechend umzusetzen. In der Gesamtheit resultiert hieraus eine Nettoerlöserhöhung von rd. 2,395 Mio. € p.a. bei der BGK.
2. Ergebnisverbesserung der BAD ab 2026 durch eine Erhöhung der Eintrittstarife in den crucenia thermen. Hieraus resultiert eine Erhöhung der Nettoerlöse in Höhe von rund 300 T€ p.a. Dies führt auch dazu, dass die Stadt für die Parkhotelgäste anstatt 13,50 € (brutto) dann 16,20 € (brutto) zu zahlen hat. Dies entspricht 90% des regulären
Tarifes. Diese jährliche Zahlung liegt dann bei etwa 501.000 Euro (brutto).
Folgende Planungsprämissen nehmen zusätzlich Einfluss auf die Planvariante „Bäderhaus am 30.06.2025 schließen und anschließend verwerten inkl. Ergebnisverbesserung BGK (Parken) + BAD (Umsatz crucenia thermen)“:
Schließung des Bäderhauses zum 30.06.2025
Wegfall des steuerlichen Querverbundes für Bäderhaus, crucenia thermen und Gesundheitszentrum (etwa 350 T€ weniger Ertrag aus der Gewerbesteuer p.a.)
Sonderabschreibung der Restbuchwerte Bäderhaus im Jahr der Schließung 2025
Verkauf des Bäderhauses im Jahr 2027 zum Grundstücksbuchwert
Parkerlöse Kurhausparkplatz reduzieren sich um die Bäderhaus-Parker. Keine Kompensation angenommen.
In Summe wurden im Planungszeitraum 130 T€ Kosten für eine technische Trennung von Bäderhaus und crucenia thermen angenommen, inkl. notwendigen Anpassungsarbeiten an der BHKW-Anlage.
Die noch bestehenden Darlehen für das Bäderhaus werden planerisch von der BGK übernommen.
Die DLK wird mit Schließung des Bäderhauses aufgelöst. Das Personal geht in die BAD über. Rentenaustritte ehemaliger DLK-Mitarbeiter werden nicht neu besetzt.
In der o.g. Planvariante bleibt das Gesundheitszentrum weiterhin im Eigentum der BAD. Darüber hinaus beinhaltet der Plan keine größeren Investitionen für Attraktivitäts- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen. Auch eine mögliche Errichtung von Saunen im Thermalbad/Gesundheitszentrum ist nicht Teil des Plans. Die bestehende Patronatserklärung der BGK gegenüber der BAD hat zur Folge, dass mit der Schließung des Bäderhauses sämtliche bestehenden Darlehen für das Bäderhaus von der BGK weiter zu bedienen sind. Die Zins- und Tilgungslast für das Bäderhaus beträgt im Jahr 2026 rd. 435 T€ und verringert sich bis ins Jahr 2033 auf rd. 285 T€. Erst ab dem Jahr 2034 verringert sich die Zins- und Tilgungslast auf rd. 20 T€. Im Jahr 2037 werden die bestehenden Darlehen für das Bäderhaus vollständig getilgt sein.
Diesem Umstand geschuldet ist, auch mit Berücksichtigung eines potenziellen Verkaufserlöses des Bäderhauses in Höhe des Grundstücksbuchwert, der Weiterbetrieb der Einrichtung Bäderhaus aus finanzplanerischer Sicht für die Gesellschaft sinnvoller als eine Betriebsschließung“.