Messer mit 18,5 cm Klingenlänge zum Mordversuch verwendet

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer) am morgigen Dienstag (27.5.2025) um 9 Uhr im Saal sieben (1 Ks 1041 Js 102/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Aalen einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. 

Der Angeklagte soll sich Ende Dezember 2024 in erheblich alkoholisiertem Zustand nachts vor der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Idar-Oberstein aufgehalten haben. Seine Lebensgefährtin habe Besuch von ihrem getrennt lebenden Ehemann gehabt. Als seine Lebensgefährtin und ihr getrennt lebender Ehemann im Laufe der Nacht mit dem Taxi zur Wohnung des getrennt lebenden Ehemannes nach Baumholder gefahren seien, sei der Angeklagte ihnen gefolgt.

Nachdem seine Lebensgefährtin und ihr getrennt lebender Ehemann die Wohnung in Baumholder betreten hätten, habe der Angeklagte durch das Küchenfenster in die Wohnung geschaut. Der getrennt lebende Ehemann der Lebensgefährtin des Angeklagten habe dies bemerkt und die Wohnung daraufhin verlassen. Er habe draußen zunächst erfolglos nach dem Angeklagten gesucht. Kurze Zeit später sei der Angeklagte ihm entgegengekommen. Der Angeklagte habe hierbei beide Hände in den Jackentaschen gehabt.

Als der Angeklagte ihn erreicht habe, habe der Angeklagte plötzlich mit seiner rechten Hand ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 18,5 cm gezückt und in Tötungsabsicht auf ihn eingestochen. Er habe hierbei insbesondere seinen Bauch getroffen. Der getrennt lebende Ehemann seiner Lebensgefährtin habe den Angeklagten zurückgestoßen, versucht diesen zu beruhigen und ihm vorgeschlagen, gemeinsam zur Wohnung zu gehen und dort zu reden. Der Angeklagte habe sich hierauf eingelassen.

In der Wohnung sei die Lebensgefährtin des Angeklagten beiden entgegengekommen, woraufhin der Angeklagte diese zu Boden gestoßen habe und mitgeteilt habe, dass er beide umbringen werde. Daraufhin habe der getrennt lebende Ehemann die Flucht ergriffen, um Hilfe zu holen. Der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin bis zum späteren Eintreffen der Polizei nicht angegriffen. Fortsetzungstermine sind auf den 03.06.2025, 16.06.2025, 24.06.2025, 27.06.2025 und den 02.07.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach