Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (26.5.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 18643/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 40 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften Angeklagten aus Duisburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte sei Anfang Oktober 2023 auf einer Geburtstagsfeier eines Bekannten in Bad Kreuznach gewesen.
Auf dieser Feier habe er in erheblichem Maße Alkohol konsumiert. Im Verlaufe der Feier soll der Angeklagte zusammen mit zwei Männern in Richtung einer Tankstelle gelaufen sein, um dort ein „letztes Bier“ zu trinken. Auf dem Weg zu der Tankstelle seien der Angeklagte und seine beiden Begleiter einem Mann begegnet, der ihnen angeboten habe, sie mit seinem Pkw zu der Tankstelle zu fahren. Sie seien auf dieses Angebot eingegangen und daraufhin von dem Mann zu der Tankstelle gefahren worden. Dort hätten der Angeklagte und seine beiden Begleiter jeweils eine Glasflasche Bier erworben.
Im Anschluss daran habe der Mann den Angeklagten und seine beiden Begleiter zu dem Ausgangspunkt, an welchem er sie mitgenommen habe, zurückgefahren. Während dieser Rückfahrt habe einer der Begleiter „aus Spaß“ dem Angeklagten seinen feuchten Finger in das Ohr gesteckt. Der Angeklagte sei hierüber sehr erbost gewesen. Aus diesem Anlass sei es nach dem späteren Aussteigen aus dem Fahrzeug am Ausgangspunkt zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und jenem Begleiter gekommen.
Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Angeklagte ohne rechtfertigenden und entschuldigenden Grund mit seiner Bierflasche vorne auf den Kopf jenes Begleiters geschlagen. Dieser habe hierdurch eine 4 cm lange, stark blutende Platzwunde sowie eine Gehirnerschütterung erlitten. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach