Schwimmbad Bosenheim: verlieren bei der neuen Klage beide Parteien?

In der Stadtratssitzung am 8.5.2025 wurde nach über 50 Jahren des Streites ein Grundsatzbeschluss zum Bosenheimer Bad gefasst. Allerdings nicht im Sinne einer Wiederinbetriebnahme, wie es in der Beschlussvorlage stand. Sondern im Sinne einer Schließung, wie es Werner Lorenz aus taktischen Gründen in der Sitzung beantragt hatte. Die Überlegung des Bosenheimer Winzers: endlich Klarheit schaffen, um eine gerichtliche Klärung der Frage zu ermöglichen. Zu der wird es jetzt auch kommen. Aber auch die könnte wieder nur eine weitere Episode liefern. Und nicht die gewünschte endgültige Klärung bringen.

Denn dem Bosenheimer Ortsbeirat lagen bei seiner durch die Gemeindeordnung vorgeschriebenen Anhörung, die am 28.4.2025 stattfand, lediglich die Verwaltungspläne vor. Also eine auf Verzögerung und mit vielen Fragezeichen versehenen Wiederinbetriebnahmeabsichtsankündigung. Nicht aber der letztendlich beschlossene Schließungsplan. Weil sich durch die Vielzahl an Prozessen gegen die Stadt in und um Bad Kreuznach herumgesprochen hat, dass das Verwaltungsgericht Koblenz formale Bestimmungen sehr eng auslegt, könnte sich das als juristischer Makel erweisen.

Und den Grundsatzbeschluss zum Pyrrhussieg für gleich beide Konfliktparteien werden lassen. Denn die Bosenheimer könnten die nun folgende, vierte Klage aus rein formalen Gründen gewinnen. Wegen der nicht formvollendet korrekten Anhörung des Ortsbeirates. Hätten damit aber nur weiter Zeit verloren. Denn die Stadt würde diesen Fehler natürlich durch eine korrekte Anhörung heilen, einen neuen Grundsatzbeschluss fassen – und damit die fünfte Klage ermöglichen. Dauer von Prozess und kommunalpolitischer Nacharbeit: ein Jahr oder mehr.

Um diesen Zeitverlust zu vermeiden hatte u.a. das Stadtratsmitglied Kay Maleton angeregt, am 26.5.2025 eine erneute Anhörung im Ortsbeirat vorzunehmen. Und in der Stadtratssitzung tags drauf dann den Grundsatzbeschluss zu wiederholen. Diese Sicherheitslösung wurde von Oberbürgermeister Emanuel Letz abgelehnt. Gestützt auf die Rechtsauskunft von Marion Kruger, der Leiterin des städtischen Rechtsamtes, verweigerte der OB die Aufnahme des Tagesordnungspunktes. Die Rechtsfrage wird daher vor dem Verwaltungsgericht geklärt.