Altkleidercontainer: Aufsteller verstößt gegen Leer- und Aufräumpflicht

Im Zusammenhang mit der Neuordnung für die Aufstellung der Altkleidercontainer hat die Stadtverwaltung den Aufstellern klare Verpflichtungen auferlegt. Schriftlich. Unmissverständlich steht da: „die Leerung sowie die Reinigung der Kleidercontainerstandplätze hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen, jedoch mindestens zweimal wöchentlich und obliegt dem Sondernutzungserlaubnisinhaber“.

Die Menschen müssen immer mehr Steuern und Abgaben bezahlen. Aber die Verwaltungsleistung verbessert sich nicht. Die Vermüllung nimmt eher zu als ab. Täter*Inne werden nicht überführt.

Aber Papier ist ja geduldig. Und so müssen die Einwohner*Innen weiterhin Missstände hinnehmen, die in Kommunen mit gut arbeitenden Verwaltungen so nicht vorkommen. Beispiel Altkleidercontainer Bosenheim. Der wurde seit 13 Tagen weder geleert. Noch wurde drumherum der Müll entfernt. Trotzdem tourismusbeitrag-so-nicht.de über den Fall bereits in der vergangenen Woche berichtet hat.