Kommentiert von Claus Jotzo Ich bezweifle, ob der am 8.5.2025 vom Stadtrat gefasste Beschluss tatsächlich unmittelbar zu einer gerichtlichen Klärung führt. Denn das dafür zuständige Verwaltungsgericht Koblenz muss gemäß dem Amtsermittlungsgrundsatz eigene Ermittlungen anstellen. Und darf sich nicht allein auf den Vortrag der klagenden und beklagten Partei stützen. Wenn das Gericht also seiner gesetzlichen Pflicht … Zweifelhaft weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten