In Bad Münster am Stein-Ebernburg durfte lange Zeit fast überall kostenlos geparkt werden. Auch nach der Eingemeindung zu Bad Kreuznach wurde die Gebührenpflicht nicht wesentlich ausgeweitet. Die Mehrzahl der öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen im Stadtteil werden bisher von den Steuerzahler*Innen finanziert. Das könnte sich schon bald ändern. Denn am 8.5.2025 wurde im Stadtrat ein Konzept vorgestellt, mit dem bereits ab dem 1.7.2025 die Einnahmen aus Parkgebühren um 37% steigen sollen (tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete in der Sonntagsausgabe).

In ihrem Konzept stellt die städtische Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach (BGK) GmbH detailgenau dar, wie das praktisch erreicht werden soll. Und zeigt den Entscheidungsträger*Innen mehrere Modelle auf. Drei dieser vier Varianten sehen die erstmalige Einführung einer Gebührenpflicht auf bisher kostenlosen Parkplätzen vor. Vier davon befinden sich in Bad Münster am Stein-Ebernburg: die Parkplätze Berliner Strasse, „In der Langwiese“ (unterhalb der Naheweinstrasse an der Nahe) und Königsgartenstrasse.

Sowie die aktuell als Einzelstellplätze auf dem Parkplatz hinter dem ehemaligen REWE-Markt („Vinella“) in der Rheingrafenstrasse vermarktete Fläche. Die Parkgebühr soll einheitlich 2 Euro in der ersten und 1,50 Euro für alle je weitere 60 Minuten betragen. Mit der Bewirtschaftung dieser Parkplätze können der BGK zufolge rund 11.500 Euro auf dem Parkplatz Berliner Strasse, rund 20.000 Euro unterhalb der L 235 / Naheweinstrasse, rund 21.000 in der Königsgartenstrasse und rund 30.000 Euro bei Vinella eingenommen werden.

Auch eine weitere von der Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach (BGK) GmbH vorgeschlagene Veränderung betrifft Bad Münster. Die Gebühr für die Parkplätze in der Tiefgarage Goetheplatz soll erhöht werden. Die BGK schlägt vor für einen Dauerparkplatz statt bisher 60 Euro künftig 70 Euro zu nehmen, das Wochenticket (7 Tage) von 28 Euro auf 33 Euro zu verteuern und für ein verlorenes Ticket pauschal 30 Euro zu berechnen. Eine öffentliche Anhörung des Ortsbeirates zu diesen Plänen hat bisher nicht stattgefunden.