Stadtrat beschliesst Schließung des Bosenheimer Bades

Berichtet von Claus Jotzo

Seit über 50 Jahren versucht die Stadtverwaltung das Bosenheimer Bad als öffentliche Einrichtung loszuwerden. Obwohl sich die Stadt im Eingemeindungsvertrag vom Juni 1969 schriftlich zu dessen Erhalt verpflichtet hatte. Nach unzähligen erfolglosen Versuchen wurde im Juni 2023 der seit Jahrzehnten bestehende Wasserverlust zum Anlass für eine bis heute andauernde Betriebsschließung genommen. In der Folge lehnte die BAD GmbH die Betriebsträgerschaft kategorisch ab. Das Grundstück wurde an die Stadt zurück übertragen. Sanierungsmaßnahmen sind in diesen fast zwei Jahren nicht erfolgt.

Der Bosenheimer Ortsbeirat hatte daher im vergangenen Jahr Klage gegen die Stadt erhoben. Und wollte diese gerichtlich zum Weiterbetrieb zwingen. In der Verhandlung am 11.3.2025 machte das Verwaltungsgericht Koblenz deutlich, dass aus seiner Sicht nur ein Schließungsbeschluss oder ein abgelehnter Verwaltungsvorschlag auf Weiterbetrieb zu einer juristischen Entscheidung führen könne. Daher zog der Ortsbeirat seine Klage zurück, nachdem der in der mündlichen Verhandlung anwesende Oberbürgermeister Emanuel Letz auf Drängen des Vorsitzenden Richters angekündigt hatte, den Stadtrat schnellstmöglich eine Grundsatzentscheidung fassen zu lassen.

Aber weder am 27. März noch am 10. April stand der Punkt auf der Tagesordnung. Dort tauchte er erst am Donnerstag vergangener Woche (8.5.2025) auf. Mit einem von Emanuel Letz unterzeichneten Beschlussvorschlag, der von mehreren Stadtratsmitgliedern wegen seiner Unschärfe (Stefan Butz: „windelweich“) und fehlenden Zielführung (Hermann Holste und Jürgen Locher: „Fortsetzung Hängepartie“) kritisiert wurde. Der so als untauglich bewertete Text lautete: „der Stadtrat beschließt, dem Ortsbeirat Bosenheim zu bestätigen, dass der grundsätzliche Wille des Stadtrates besteht, das Schwimmbad Bosenheim soweit irgend möglich langfristig zu erhalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zu eruieren, um die erforderlichen Kosten für eine Wiederinbetriebnahme für das Haushaltsjahr 2026 in den Investitionshaushalt einstellen zu können“. Die Leiterin des Stadtrechtsamtes, Marion Kruger, verteidigte diese Formulierung ausdrücklich. „Das ist mit Sicherheit eine etwas außergewöhnliche Beschlussvorlage. Es ist aber nicht so, dass wir das einfach so irgendwie daher fantasiert haben. Sondern es steckt eine Überlegung dahinter“, versicherte die Juristin dem Stadtrat. Und verriet dem Gremium auch, worin diese „Überlegung“ besteht.

„Im jetzigen Verfahren hat das Gericht darauf hingewiesen, solange kein Schließungsbeschluss des Stadtrates da ist, solange kann das rechtlich nicht geklärt werden“. Eine endgültige Grundsatzentscheidung sei also zu treffen. Kruger führte weiter aus, dass „im Haushalt 2025 nichts eingestellt werden darf ohne Deckung.“ Und forderte: „bekennt sich der Stadtrat oder bekennt er sich nicht“. Zur Abstimmung stand diese Beschlussvorlage dann aber nicht. Denn OB Letz erteilte anch Aufruf des Tagesordnungspunktes sofort das Wort an Werner Lorenz (FDP). Eine Vorgehensweise, die Letz selbst kurz danach als „ungewöhnlich“ bezeichnete.

Lorenz zitierte zunächst seine Mutter. Die habe ihm erklärt: „Gutmütigkeit und Gutgläubigkeit ist ein Stück Schlechtigkeit“. Dann referierte Werner Lorenz zusammengefasst das „Trauerspiel“ um das Bosenheimer Bad. Er habe über 50 Jahre für dessen Erhalt gekämpft, sei aber jetzt an einem Punkt, „wo es so nicht weiter geht“. Um dann folgenden Antrag zu stellen: „Der Stadtrat möge beschließen dauerhaft das Bosenheimer Bad zu schließen“. Mit diesem Antrag hofft Lorenz den Weg frei zu machen für eine Klage in Koblenz „und das ewige Hin und Her hat ein Ende“. Vor dem Verwaltungsgericht werde Bosenheim der Stadt ihren Vertragsbruch nachweisen.

Der Antrag sei für ihn ein schwerer Schritt: „Ich sehe keinen anderen Weg die Sache zu beenden“. Nach einer kurzen Aussprache erklärte der OB, dass es „bedauerlich“ sei, „dass wir Politik vor Gericht austragen müssen“. Und seine persönliche Unterstützung „für den Antrag von Herrn Lorenz“. Es stünden drei Anträge zur Abstimmung. Der von Werner Lorenz sei der weitergehende. Diesen fasste Letz mit den Worten „Beschluss Schließung des Schwimmbades“ zusammen und führte die Abstimmung durch. Der Lorenz-Antrag wurde mit 31 Jastimmen gegen neun Neinstimmen bei zwei Enthaltungen angenommen (weiterer Bericht folgt).