Verdoppelt sich der Hebesatz für Gewerbegrundstücke auf 1.100 Punkte?

Im Jahr 2024 hat die Stadt rund 12 Millionen Euro Grundsteuer eingenommen. Rund 324.000 Euro für unbebaute Grundstücke, etwa 6,7 Millionen Euro brachten die Wohngrundstücke ein und 4,9 Millionen die Geschäftsgrundstücke. Zum 1.1.2025 wurden die neuen Grundlagenbescheide der Finanzverwaltung wirksam. Und allein durch diese hat es teils dramatische Veränderungen gegeben. Die Gesamteinnahme reduzierte sich auf nur noch rund 9,7 Millionen Euro: 437.000 Euro für unbebaute Grundstücke, etwa 7 Millionen Euro für die Wohngrundstücke und nur noch 2,3 Millionen Euro die Geschäftsgrundstücke.

Transparent und emotionslos hat die Stadtverwaltung gestern die Rechenmodelle für die anstehende, rückwirkend zum 1.1.2025 wirksam werdende Grundsteuererhöhung vorgestellt.

Um das diesjährige Haushaltsdefizit der Stadt (aktuell rund 19 Millionen Euro) zu verringern, muss der Stadtrat bereits Ende dieses Monats eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer beschliessen. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses wurden die Basisdaten und Eckwerte für diese Finanzoperation vorgestellt. Neu ist die erst vor wenigen Wochen landesgesetzlich geschaffene Möglichkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Bisher gilt in Bad Kreuznach für beide Grundstücksarten der einheitliche Hebesatz von 550 Punkten.

Würde der Stadtrat sich dafür entscheiden an diesem einheitlichen Hebesatz festzuhalten, müsste dieser auf 681 Punkte angehoben werde, um in einer ersten Steuererhöhungsrunde wenigstens die sogenannte „Aufkommensneutralität“ zu erreichen. Also um auch in 2025 die bereits 2024 erzielten Einnahmenhöhe zu kassieren. Für die Eigentümer von Wohngrundstücken würde dies eine Erhöhung um 23% bedeuten. Die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken würden dann immer noch deutlich weniger zahlen, als in den vergangenen Jahren.

Daher gibt es im Stadtrat eine klare Tendenz zur Anwendung und Festsetzung unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die entsprechende Berechnung der Verwaltung sieht so aus. Um die Aufkommensneutralität allein über die Geschäftsgrundstücke zu erreichen, müsste deren Hebesatz von 550 auf 1100 verdoppelt werden. Im Schnitt würden die Eigentümer dieser Grundstücke dann ähnlich so viel zahlen, wie bis zum 31.12.2024. Damit wäre dann allerdings nur der erste Teil der Grundsteuererhöhungsrunde abgearbeitet. Jetzt muss ein zweiter Schritt folgen.

Der im Vergleich zu 2024 zu Mehreinnahmen führt. Zu diesem Zweck könnten auf der Basis 550 zu 1100 die Hebesätze im Gleichschritt weiter angehoben werden. Oder der für die Wohn- und der für die Gewerbegrundstücke in unterschiedlicher Höhe. Eine erste Entscheidung in dieser Sache wird bereits am 15.5.2025 fallen. Dann trifft sich der Finanzausschuss zu einer Sondersitzung, um einen Beschlussvorschlag zur Grundsteuererhöhung für den Stadtrat auszuarbeiten. Auch diese Sitzung findet dann wieder öffentlich statt.