Am morgigen Donnerstag (8.5.2025) ist wieder einmal das Bosenheimer Bad Thema einer Stadtratssitzung. Oberbürgermeister Emanuel Letz kommt mit diesem Tagesordnungspunkt einer beim Verwaltungsgericht Koblenz am 11.3.2025 abgegeben Verpflichtung nach (tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete). Allerdings nicht in der Art und Weise, wie dies in der Gerichtsverhandlung vor rund zwei Monaten verabredet worden war. Sondern mit einem Schwurbel-Text, der nicht nur in jeder Beziehung vage und unverbindlich bleibt. Sondern erneut am Kernthema des seit Jahrzehnten anhängigen Streites vorbeigeht.

Herbert Emrich, der Rechtsanwalt des Bosenheimer Ortsbeirates, hat den OB darauf am gestrigen Dienstag mit einem Schreiben, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt, hingewiesen. Der Brandbrief mündet in der an Letz gerichteten Forderung: „Haben Sie den Mut, einen Beschluss herbeizuführen, nach dem entweder sofort mit den Arbeiten für die Wiedereröffnung und den Betrieb des Schwimmbades begonnen wird oder machen Sie den Weg frei für eine rechtsgrundsätzliche Klärung der Rechtsfragen des Bosenheimer Schwimmbades durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit“.
Der Brief des Rechtsanwaltes Herbert Emrich an Oberbürgermeister Emanuel Letz im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der vom Rechtsamt vorgelegte Beschlussvorschlag für den Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Stadtrates am 08.05.2025 entspricht nicht den Erwägungen und Vorgaben des Verwaltungsgerichts Koblenz in der mündlichen Verhandlung vom 11.03.2025. Sie haben persönlich an der Sitzung teilgenommen und auf den eindeutigen und unmissverständlichen Hinweis des Vorsitzenden Richters zugesagt, den dort angedachten Beschluss des Stadtrates herbeizuführen. Das was jetzt als Beschlussvorschlag zu lesen ist, ist weder Fleisch noch Fisch.
Damit soll wohl die mehr als 20 Jahre andauernde Hängepartie um den Erhalt und den Betrieb des Schwimmbades fortgesetzt und Entscheidungen vor sich hergeschoben werden. Haben Sie den Mut, einen Beschluss herbeizuführen nach dem entweder sofort mit den Arbeiten für die Wiedereröffnung und den Betrieb des Schwimmbades begonnen wird oder machen Sie den Weg frei für eine rechtsgrundsätzliche Klärung der Rechtsfragen des Bosenheimer Schwimmbades durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit freundlichen Grüßen Herbert Emrich“