Für die Reinigung rund um die Altglascontainer ist die Stadt zuständig. Weil sie die Eigentümerin der Grundstücke ist. Aus diesem Grund stellt der Kreis ja keine Container auf seinen Grundstücken (Kreisverwaltungsgebäude, Schulen usw) auf. Denn dann würden die Kosten fürs Einsammeln illegalen Mülls (rund 400.000 Euro im Jahr) an ihm hängen bleiben. Etwas anders sieht es bei den Altkleidercontainern aus. In den Erlaubnissen für das Aufstellen der Container hat die Stadt den Aufstellern eine Reinigungspflicht auferlegt. Für einen Bereich von etwa einem Meter rund um die Container.

Was dazu führt, dass auf wundersame Art und Weise häufig an den Containern abgestellter illegaler Müll sich kurze Zeit später zwei, drei Meter weiter entfernt befindet. Klar ist, wer von dieser seltsamen Müllwanderung profitiert. Die ist natürlich ordnungswidrig. Und daher melden sich die Verantwortlichen dafür nicht freiwillig. Eine komplexe Rechtsfrage hat in diesem Zusammenhang jener Mülligel aufgeworfen, der am Wochenende am Containerstandort an der Planiger Nahetalhalle die Glastür eines Schrankes mittig zwischen den Altkleider- und den Altglascontainer gelegt hat. Wer ist für dessen Einsammeln und Entsorgen zuständig?