Weitere Täuschung der Stadt beim Bosenheimer Bad aufgedeckt

Von Claus Jotzo

Von Anfang an sah die Schließung des Bosenheimer Bades am 23. Juni 2023 wie ein abgekartetes Spiel aus. Ein Indiz dafür lieferte schon die Geschwindigkeit, mit der die beteiligten Dienststellen das Ende des Bades einläuteten. Verwaltungen, die in anderen Fällen Monate oder gar Jahre für eine sachgerechte Prüfung und Entscheidungsfindung benötigen, schafften das im Fall des Bosenheimer Bades in nur gut zwei Wochen. Am 7.6.2023 erstattete die BAD GmbH eine Selbstanzeige bei der SGD Nord (eine von der Stadt verschwiegene und erst im Herbst 2024 von Rechtsanwalt Herbert Emrich aufgedeckte Tatsache).

Die Wiese ist gemäht. Die Grünanlagen gepflegt. Aber das Entscheidende fehlt: Badewasser.

Die von der Koblenzer Fachbehörde am 15.6.2023 angeforderten Beweise wurden ihr bereits am 19.6.2023 übermittelt. Tags drauf, am 20.6.2023, erklärte sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord für unzuständig. Und verwies an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Untere Wasserbehörde. Daraufhin wandte sich die BAD GmbH am 21.6.2023 dorthin. Per Email. Die Email wurde um 10:51 Uhr verschickt. Bereits um 11:18 Uhr am selben Tag, dem 21.6.2023, also nur 27 Minuten später, schrieb die Kreisverwaltung das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz an und bat um eine fachliche Bewertung der Situation.

Und um 14:05 Uhr am 21.6.2023 schrieb die Kreisverwaltung an die SGD Nord. Mit der Bitte „um eine fachliche Entscheidung“ unter Bezugnahme auf § 96 Landeswassergesetz (LWG). Dabei gibt die Kreisverwaltung der SGD die Alternativen vor: „Entweder das Bad muss wegen wasserrechtlichen Bedenken geschlossen werden oder die Versickerung des Schwimmbadwassers ist wasserwirtschaftlich unbedenklich“. Die Antwort aus Koblenz kam nach nicht einmal 24 Stunden: „fachlich ist hier die illegale Einleitung von Abwasser in den Untergrund umgehend zu stoppen.

Auch wenn dies mit einer vorübergehenden Schließung des Schwimmbades eingehen würde“. Wie perfide die Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang getäuscht wurde, hat Rechtsanwalt Herbert Emrich jetzt aufgedeckt. Durch Recherche in den Akten der Stadt. Die hatte über lange Zeit behauptet, über das Schwimmbad betreffende Akten aus der Vergangenheit nicht zu verfügen. Weil das Verwaltungsgericht Koblenz im Prozess des Ortsbeirates gegen die Stadt auf der Aktenvorlage bestand, wurde verwaltungsintern noch einmal nachgeforscht. Und unvermittelt tauchten im Januar diesen Jahres „drei Ringordner“ voll mit Dokumenten auf.

In die nahm der Prozessbevollmächtigte der Bosenheimer Einsicht. Und fand eindeutige Beweise dafür, dass der im Juni 2023 als Schließungsgrund angeführte unkontrollierte Wasserabgang bereits in den neunziger Jahren beklagt wurde. Damals betrug der Verlust 50 Kubikmeter. In 2023 behauptete die BAD GmbH einen von 60 Kubikmetern. Die brandaktuelle Aktenlage der Stadt bestätigt nun das, was die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion und das Bosenheimer Ortsbeiratsmitglied Kay Maleton bereits unmittelbar nach der Schließung im Juni 2023 festgestellt hatten: der jahrzehntelang bekannte Wasserverlust wurde lediglich vorgeschoben, weil die Stadt ihr Ziel juristisch nicht erreichen konnte.

In den Augen von Herbert Emrich nutzte der erst seit dem 1.1.2022 im Bürgermeisteramt für das Schwimmbad zuständige Thomas Blechschmidt im Sinne der seit Jahren von der Stadt gehegten Schließungspläne „clever“, um das Bad trockenzulegen. Allerdings wirft die Vorgehensweise der beteiligten Behörden Fragen auf. U.a. die, warum der 40 Jahre lang amtsbekannte Wasserverlust nicht schon früher als Umweltgefahr identifiziert wurde. Noch gefährlicher für die beteiligten Dienststellen, insbesondere die Kreisverwaltung, dürfte allerdings die Frage sein, warum gegen die Verantwortlichen spätestens nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Wasserverlustes nicht vorgegangen wurde.

Wenn der Wasserverlust – wie von der SDG Nord behauptet – den Tatbestand der „illegalen Einleitung von Abwasser“ erfüllte, warum wurde dann nicht gegen jene ermittelt, die diesen Zustand über 40 Jahre tatenlos zur Kenntnis genommen haben? Was auch eine der Schwächen der Badbefürworter aufzeigt. Auch die sind dieser sich aufdrängenden Frage nicht nachgegangen und haben sich nicht um eine Aufklärung bemüht. Mit mit Motto „allen Wohl und keinem Weh (ausgenommen lästige Kritiker der eigenen Unfähigkeit)“ kann man eben auch in einem Rechtsstaat nicht erfolgreich sein. Ohne klare Kante gibts den Erfolg in solchen Fällen nicht.