In den vergangenen Monaten haben die Bürger*Innen die Koalitionsverhandlungen und -verträge mehrerer Landesregierungen und der neuen Bundesregierung über die Massenmedien mitverfolgt. Und hundertfach jene Worthülsen und rhetorischen Nebelkerzen gehört, mit denen Visionen und Traumvorstellungen als fast mögliche Realität verkauft werden. Die Bad Kreuznacher Stadtverwaltung hat sich da ein Vorbild genommen. Bezogen auf das Bosenheimer Bad. Von der Gerichtsverhandlung am 11. März 2025 vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz hat Oberbürgermeister Emanuel Letz den Auftrag mit ins Rathaus gebracht, kurzfristig im Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zu dessen Erhalt fassen zu lassen.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gietzen war da klar und unmissverständlich. Ihm ging es sehr konkret darum, dass die Stadt festlegt, ob sie in kurzer Zeit jene Mittel bereitstellt, mit denen der Betrieb des Bades praktisch wieder aufgenommen werden kann. Oder eben nicht. Weder in der Stadtratssitzung Ende März noch in der im April kam das Thema auf die Tagesordnung. Viele Wochen Zeit nahm sich die Stadtverwaltung für die Formulierung der eigentlich einfachen Aussage. Herausgekommen ist ein Text, der sich ähnlich sibyllinisch liest, wie die Vorhersagen des Nostradamus. Wie bei den Koalitionsverträgen hat jedes einzelne Wort eine wie Gummibänder dehnbare Bedeutung.
Wörtlich lautet der Beschlussvorschlag für die Sitzung am Donnerstag dieser Woche (8.5.2025): „der Stadtrat beschließt, dem Ortsbeirat Bosenheim zu bestätigen, dass der grundsätzliche Wille des Stadtrates besteht, das Schwimmbad Bosenheim soweit irgend möglich langfristig zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zu eruieren, um die erforderlichen Kosten für eine Wiederinbetriebnahme für das Haushaltsjahr 2026 in den Investitionshaushalt einstellen zu können“. In der Begründung wird die Verwaltung dann deutlicher: „Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Kosten für eine Wiederinbetriebnahme des Bades 4,628 Mio € betragen.
Da aktuell keine entsprechende Deckung hierfür gewährleistet werden kann, wird es nicht möglich sein, diese Mittel noch in den Haushalt 2025 einzubringen. Daher soll die Verwaltung beauftragt werden, nach Lösungen zu suchen, um diesen Betrag in das Haushaltsjahr 2026 einstellen zu können“. Käme es zu diesem Beschluss, würde der Konflikt fortgesetzt. Denn das Bad bliebe geschlossen. Und selbst wenn der Stadtrat die mindestens 4,6 Millionen Euro in den Stadthaushalt für 2026 einstellen würde, hätte dies nur dann eine rein theoretische Chance auf Genehmigung durch die Finanzaufsicht, wenn gleichzeitig eine Steuererhöhung oder sonstige Mehreinnahme in Höhe von mindestens 300.000 Euro beschlossen würde.