Rüdesheimer klaut Energy-Drinks im Supermarkt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (6.5.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 13536/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten und 2 Wochen verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich Mitte September 2023 zu einem Supermarkt in Bad Kreuznach begeben haben und dort gewaltsam eine Glasschiebetür aufgedrückt haben. Durch das Einwirken des Angeklagten sei die Glasscheibe der Tür zersprungen. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 3.000 Euro entstanden. Im Anschluss daran soll er aus einem Getränkeautomat im Inneren des Supermarktes acht Dosen Energy-Drink im Gesamtwert von 13,92 Euro entnommen haben, um diese für sich zu verwenden. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach