37jähriger Grafitti-Sprayer wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (5.5.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 16267/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen gefährlicher Körperverletzung (Fall 1) in Tatmehrheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat, verurteilt. Einen 28 Jahre alten, nicht vorbestraften Mitangeklagten aus Rüdesheim hat das Amtsgericht Bad Sobernheim vom Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung (Fall 1) aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Fall 1:

Der 37 Jahre alte Angeklagte soll Mitte September 2022 zusammen mit einer unbekannten männlichen Person in Bad Sobernheim aus einem nicht bekannten Motiv einen Mann verfolgt haben und diesem sodann unvermittelt und ohne jegliche Rechtfertigung in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann sei hierdurch auf den Boden gestürzt. Sodann sollen der 37 Jahre alte Angeklagte sowie die unbekannte männliche Person dem Mann mindestens einen weiteren Schlag versetzt haben. Daraufhin sollen mehrere, in der Nähe befindliche Personen dem 37 Jahre alten Angeklagten und seinem Begleiter zugerufen haben, dass sie aufhören sollen.

Diese Gelegenheit habe der Mann ergriffen und sei geflüchtet. Dem Mann sei durch den Angriff die vordere Schneidezahnprothese ausgeschlagen worden. Auch habe er eine Schwellung an der linken Hand erlitten. Ob auch der 28 Jahre alte Angeklagte, der zusammen mit mehreren weiteren Personen bei der Auseinandersetzung zugegen gewesen sei, sich aktiv an dem Angriff auf den Mann beteiligt habe, habe das Amtsgericht Bad Sobernheim nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen können.

Fall 2:

  

Anfang Juli 2023 soll der 37 Jahre alte Angeklagte zusammen mit einer unbekannten männlichen Person Graffiti an die Wände einer Bahnunterführung zwischen Weiherbach und Fischbach gesprüht haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro entstanden.

Der 37 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim zu dem Tatvorwurf im Fall 1 teilweise geständig und zu dem Tatvorwurf im Fall 2 vollumfänglich geständig eingelassen. Der 28 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim zu dem Tatvorwurf im Fall 1 nicht eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 23.5.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach