Bosenheimer Bad: Ortsbeirat fordert Entscheidung vom Stadtrat

Lange beraten mußte der Bosenheimer Ortsbeirat am vorgestrigen Montagabend (28.4.2025) nicht. Rechtsanwalt Herbert Emrich gab einen kurzen Bericht von der Gerichtsverhandlung am 11. März vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Und beantwortete einige Fragen der Ortsbeiratsmitglieder. Dann wurde der Beschlussvorschlag formuliert. Und einstimmig auf den Weg gebracht. Darin fordert der Ortsbeirat den Stadtrat auf, die für die Eröffnung und den Betrieb des Bades nötigen Mittel bereitzustellen.

Nachdem in der Gerichtsverhandlung am 11.3.2025 endlich klar wurde, was für die Verwaltungsrichter entscheidend ist, fasste sich Rechtsanwalt Herbert Emrich am Montagabend im Ortsbeirat auffällig kurz. Anders als in den vergangen Jahren, in denen er mit teils deutlichen Worten die Stadt aus der Deckung lockte und erreichte, dass diese – teils emotional – ihre Karten auf den Tisch legte, beschränkt sich Emrich jetzt auf reine Rechtsberatung. Und bereitet die vierte Klage inhaltlich vor.

Wörtlich lautet der Beschluss: „der Ortsbeirat Bosenheim fordert und unterstützt einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates der Stadt Bad Kreuznach zum Weiterbetrieb des Schwimmbades in Bosenheim und fordert die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, d.h. derjenigen Mittel, die für die Eröffnung und den Weiterbetrieb des Bades notwendig sind, im laufenden Haushaltsjahr bereitzustellen“. Dabei ist den Bosenheimer Kommunalpolitiker*Innen klar, dass der Stadtrat einen solchen Beschluss kaum fassen wird.

Denn das Bosenheimer Bad hat bei den Stadtratsfraktionen nur wenige Freunde. Die mit 12 Sitzen größte Fraktion CDU fordert die Schliessung bereits seit Jahren. SPD, Grüne, Teile der FDP, Freie Wähler und Linke stimmen den Christdemokraten zu. Politisch ist das Votum gegen das Bosenheimer Bad also bereits gefallen. Weil es aber einen bis heute gültigen, 56 Jahre alten Eingemeindungsvertrag gibt, trifft die endgültige Entscheidung aber nicht der Stadtrat, sondern ein Gericht.

Um dieses Urteil endlich zu erlangen, ist nach Auffassung der Koblenzer Richter eine formale Entscheidung im Stadtrat Voraussetzung. Die fehlt bis heute. Weshalb alle drei bisherigen Anläufe scheiterten. Die entsprechenden Klagen wurden zurückgezogen oder für erledigt erklärt. Das wird sich mit einem konkreten und rechtsgültigen Stadtratsbeschluss gegen das Bad ändern. Dann wird die aus Sicht des Verwaltungsgerichtes einzige relevante Frage zu klären sein: ist es der Stadt zuzumuten, das Bad weiter zu betreiben (weiterer Bericht folgt)?